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Rückstellungen, Überblick nach Handels- und Steuerrecht / 7.2 Zu verwendende Konten

Prof. Dr. Sascha Dawo, Dr. Marlies Karg
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Weiterhin ist bei der Buchung einer Rückstellung festzulegen, welche Erfolgskonten für die Bildung und die Auflösung der Rückstellung verwendet werden. Dabei sind mehrere Möglichkeiten anwendbar, von denen im Folgenden 2 Alternativen kurz dargestellt werden. Die Wahl der konkreten Buchungsmethode im Einzelfall hängt von der Komplexität der kontenmäßigen Erfassung des jeweiligen Sachverhalts ab.

Die sachgerechte Abbildung kann durch die Bildung und Auflösung einer Rückstellung über die entsprechenden Aufwandskonten, auf denen die Aufwendungen gebucht würden, erfolgen, wenn sie schon angefallen wären.

Die Bildung/Erhöhung einer Rückstellung wird nach dieser Methode mit folgendem Buchungssatz gebucht:

Aufwandskonto(bzw.-Konten)

an Rückstellungen

Die Inanspruchnahme einer Rückstellung erfolgt durch Verrechnung der Rückstellung mit der tatsächlich entstehenden Verpflichtung. Dies kann je nach Buchungstechnik durch Buchung gegen Bank, Verbindlichkeiten oder ein Aufwandskonto erfolgen. Eine erfolgswirksame Auflösung über ein Ertragskonto kommt nur insoweit in Betracht, als die Rückstellung nicht mehr benötigt wird oder zu hoch gebildet wurde. Wird die Inanspruchnahme über ein Aufwandskonto abgebildet, lautet der Buchungssatz wie folgt:

Rückstellungen

an Aufwandskonto (bzw. -konten)

Diese Buchungstechnik ist einfach anzuwenden bei einmalig zu bildenden Rückstellungen, die nur ein oder wenige Aufwandskonten betreffen.

 
Praxis-Beispiel

Buchung Prozesskostenrückstellung

Unternehmer Huber muss zum 31.12.01 für mögliche Gerichts- und Anwaltskosten aufgrund eines anstehenden Gerichtsverfahrens eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden. Er schätzt den nominellen Verpflichtungsbetrag auf 5.000 EUR. Mit einem Urteil rechnet er Mitte März 02.

Die Umsatzsteuer wird nicht beachtet.

Vo...

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