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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ukraine-Krieg / 3.5 Ich habe eine Wohnung, die ich eigentlich zu vermieten beabsichtige. Hätte es Auswirkungen auf meinen Werbungskostenabzug, wenn ich die Wohnung vorübergehend und unentgeltlich oder sehr günstig Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Kümpel
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Eigentlich hätte die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Mietwohnung zur Folge, dass Ihr Werbungskostenabzug entfiele oder gekürzt würde. Eine vorübergehende unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in den Jahren 2022 bis 2025 führt jedoch nicht zu einer Kürzung des Werbungskostenabzugs. Sie dürfen in diesem Jahr weiterhin Ihre vollen Werbungskosten abziehen. Das gilt auch dann, wenn Sie Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eine Wohnung verbilligt überlassen, unabhängig vom Verhältnis der Höhe der vereinbarten Miete zur ortsüblichen Miete.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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