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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ukraine-Krieg / 3.11 Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in meine selbstgenutzte Immobilie vorübergehend unentgeltlich aufgenommen. Gilt diese Überlassung im Rahmen der Prüfung eines sog. privaten Veräußerungsgeschäfts als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Kümpel
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Normalerweise ist der Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig ("privates Veräußerungsgeschäft"), wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer in der Zeit zwischen Kauf und Verkauf oder mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor selbst in der Immobilie gewohnt hat (sog. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken). Die unentgeltliche Wohnraumüberlassung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wird in den Jahren 2022 bis 2025 als eine solche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gewertet. Dies gilt nicht für Vermietungsobjekte im Sinne der Frage III.6.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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