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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tax Compliance / 2.1 Bedeutung der "Unternehmenskultur"

Dr. Mirko Wolfgang Brill
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Tz. 58

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Oben wurde bereits auf die sog. Compliance-Kultur eingegangen, die für das Funktionieren eines Tax CMS unerlässlich ist. Dieser vorgeschaltet muss zunächst nach der vorgefundenen Unternehmenskultur bzw. im Verein nach einer "Vereinskultur" gefragt werden. Ist z. B. im Rahmen der Diskussion mit dem Vorstand über die Einrichtung eines Tax CMS erkennbar, dass dieser tatsächlich nicht an einem solchen interessiert ist, so sollte umgehend reagiert werden. Ein nur auf Druck eingeführtes Tax CMS wird in der täglichen Arbeit scheitern. Für den Erfolg oder den Misserfolg kommt es ganz wesentlich auf den Willen und die innere Einstellung der Leitungsebene des Vereins an. Zeichnet sich die "Unternehmenskultur" dadurch aus, dass Steuern nicht rechtzeitig gezahlt, Steuererklärungen verspätet abgegeben oder häufig nachträglich korrigiert werden mussten, wurden gegen den Verein Bußgelder aus anderen Gründen (z. B. Vergehen gegen das Umwelt- oder Abfallrecht) festgesetzt, zeigt dies, dass vor Einführung eines Tax CMS eine grundlegende Wandlung der Kultur erfolgen muss. Hierzu ist es zwingend nötig, dass der Vorstand hinter der notwendigen Wandlung der Kultur steht. Nur so kann erreicht werden, dass die Mitarbeiter selbst die Notwendigkeit zur Änderung der Kultur akzeptieren und nachvollziehen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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