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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Corona-Pandemie – Ü ... / II. Steuerliche Maßnahmen

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Kümpel
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Tz. 2

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

Bei der Vielzahl der getroffenen steuerlichen Maßnahmen kann unterschieden werden in die für alle Steuerpflichtigen geltenden Maßnahmen und solche Maßnahmen, die speziell für den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtungen getroffen wurden.

Gesetzliche Regelungen enthalten u. a. das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 (BGBl I 2020, 1385), das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1512), das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz vom 10.03.2021 (BGBl I 2021, 330) und das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2022 (BGBl I 2022, 911). Begleitet wurden die gesetzlichen Regelungen durch eine Vielzahl von BMF-Schreiben.

1. Maßnahmen für gemeinnützige Einrichtungen

 

Tz. 3

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

In einem sog. Katastrophenerlass (BMF vom 09.04.2020, BStBl I 2020, 498) wurden steuerliche Maßnahmen zum Spendenabzug und zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene geregelt. Darin wurden insbesondere auch Hinweise für die Besteuerung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Körperschaften gegeben. Die Regelungen im Katastrophenerlass gelten – nach mehrmaligen Verlängerungen – vom 01.03.2020 bis 31.12.2023 (BMF vom 18.12.2020, BStBl I 2021, 57; BMF vom 15.12.2021, BStBl I 2021, 2476; BMF vom 12.12.2022, BStBl I 2022, 1677). Im Rahmen der Verlängerung der Regelungen wurden die umsatzsteuerlichen Begünstigungen aus dem Katastrophenerlass herausgenommen und in einem gesonderten BFM-Schreiben übernommen, erweitert und gelten ebenfalls bis zum 31.12.2023 (BMF vom 14.12.2021, BStBl I 2021, 2500; BMF vom 12.12.2022, BStBl I 2022, 1677).

Zusätzlich enthalten die vom BMF veröffentlichten und regelmäßig aktualisierten FAQ "Corona" (Steuern) im Abschnitt X Hinweise zu den steuerlichen Fragen für die steuerbegünstigten Einrichtungen. Die FAQ "Corona" (Steuern) sind...

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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