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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Corona-Pandemie – Ü ... / 2.1 Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen?

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Kümpel
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Steuererklärungen für das Jahr 2020:

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2022 (Bundesgesetzblatt 2022 Teil I Seite 911) die Steuererklärungsfristen (nur) für beratene Steuerpflichtige gegenüber der bisherigen Regelung durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 2035) um weitere 3 Monate verlängert sowie damit zusammenhängende Fristen und Termine (§ 109 Absatz 2, § 149 Absätze 3 und 4, § 152 Absatz 2 und § 233a Absatz 2 der Abgabenordnung) entsprechend um weitere 3 Monate verschoben. Dies bedeutet:

  • Für Steuerpflichtige, die sich nicht von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder einer anderen zur Beratung befugten Person beraten lassen (nicht beratene Steuerpflichtige), endete die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2020 erst am 31. Oktober 2021. Da dies aber ein Sonntag war, endete die Frist erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags (§ 108 Absatz 3 der Abgabenordnung). Soweit der 1. November 2021 ein gesetzlicher Feiertag war, endete die Frist erst mit Ablauf des 2. November 2021. Für nicht beratene Land- und Forstwirte mit vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr endet sie 10 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2020/2021. Wenn die abweichenden Wirtschaftsjahre jeweils am 30. Juni enden, bedeutet dies, dass die Erklärungsfrist für 2020 unter Berücksichtigung des § 108 Absatz 3 der Abgabenordnung am 2. Mai 2022 endete.
  • Steuerpflichtige, die einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder eine andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung der Steuererklärungen beauftragt haben (beratene Steuerpflichtige), haben die Steuererklärungen für 2020 bis zum 31. August 2022 abzugeben (beratene Land- und Forstwirte mit abweichen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine

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