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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Cannabis Social Clu ... / 7.2 Umsatzsteuer

Leonard Kielbassa
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Tz. 16

Stand: EL 141 – ET: 02/2025

Nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG begründet das entgeltliche Tätigwerden der Anbauvereinigung auch dann eine umsatzsteuerbare gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, wenn die Anbauvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

7.2.1 Mitgliedsbeiträge

 

Tz. 17

Stand: EL 141 – ET: 02/2025

Die sog. Mitgliedsbeiträge sind aus umsatzsteuerlicher Sicht besonders relevant. Nach § 24 KCanG sind Anbauvereinigungen gesetzlich verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu erheben. Mit den erhobenen Mitgliedsbeiträgen sind sämtliche Sach- und Personalkosten abzudecken. Anbauvereinigungen haben die Möglichkeit in der Satzung zu bestimmen, dass die Mitglieder neben einem Grundbetrag eine zusätzliche Pauschale zu entrichten haben. Die Pauschale kann nach erhaltener Menge Cannabis oder Vermehrungsmaterial gestaffelt werden. So bietet es sich an die Pauschalen nach maximal ermöglichten täglichen, monatlichen oder jährlichen Annahmemenge Cannabis in Gramm zu bemessen, vgl. Patzak, Betäubungsmittelgesetz, 11. Auflage 2024, § 24 KCanG Rz. 2.

In umsatzsteuerlicher Hinsicht ist zu differenzieren zwischen sog. echten Mitgliedsbeiträgen, unechten Mitgliedsbeiträgen und Sonderentgelten.

7.2.2 Echte Mitgliedsbeiträge

 

Tz. 18

Stand: EL 141 – ET: 02/2025

Nach Einschätzung der Finanzverwaltung sind sog. echte Mitgliedsbeiträge nicht umsatzsteuerbar. Soweit eine Anbauvereinigung zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsmäßigen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür echte Mitgliederbeiträge erhebt, fehle es an einem Leistungsaustausch mit dem einzelnen Mitglied, s. Abschn. 1.4 Abs. 1 Satz 1 UStAE. Mit Auffassung der Finanzverwaltung würde die Anbauvereinigung keine Leistungen gegen Entgelt (Umsätze) tätigen, wenn das Mitglied die Beitragsleistung nicht erbringt, um damit eine konkrete Leistung des Ver...

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  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ( ... / aa) Splitting-Verfahren/verwitweter Steuerpflichtiger
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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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