Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rentner / 4.4 Rentner in Minijobs

Stefan Seitz
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht.

Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen der verschiedenen Rentenarten neben einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auf die einzelnen Versicherungszweige und deren Beitragssätze dar:

 
Rentenart KV RV ALV PV

Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Rentenbeginn ab 1.1.2017.

Es liegt keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in der geringfügig entlohnten Beschäftigung vor.
Pauschalbeitrag durch Arbeitgeber 13 % Voller Beitrag, d. h. Pauschalbeitrag durch Arbeitgeber 15 % und Arbeitnehmer 3,6 % kein Beitrag kein Beitrag

Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Renten- und Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2017.

Es liegt kein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der geringfügig entlohnten Beschäftigung vor.
Pauschalbeitrag durch Arbeitgeber 13 % Pauschalbeitrag durch Arbeitgeber 15 % kein Beitrag kein Beitrag
Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze. Pauschalbeitrag durch Arbeitgeber 13 % Pauschalbeitrag durch Arbeitgeber 15 % kein Beitrag kein Beitrag
Rente wg. voller oder teilweiser Erwerbsminderung, Erwerbs- unfähigkeits-, Witwen- oder Waisenrentner. Pauschalbeitrag durch Arbeitgeber 13 % Voller Beitrag, d. h. Pauschalbeitrag durch Arbeitgeber 15 % und Arbeitnehmer 3,6 % kein Beitrag kein Beitrag
 
Achtung

Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist selbst dann zu zahlen, wenn grundsätzlich keine Rentenversicherungspflicht mehr vorliegt (z. B. auch nac...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: (Ge)Gründet!
(Ge)Gründet!
Bild: Haufe Shop

Anastasia Barner, Deutschlands jüngste Gründerin, gewährt mit ihrem Buch einen spannenden Blick hinter die Kulissen der Gründerszene. Sie erklärt, was es bedeutet zu gründen und nimmt dabei kein Blatt vor den Mund. Auch schwierige Themen wie Insolvenz, Burnout, Konsum und Vorurteile spricht sie an.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren