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Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz (Rentenpaket II)

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Hinweis

Dieses Gesetzgebungsverfahren konnte in der 20. Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht rechtskräftig geworden (sachliche Diskontinuität). Ob und mit welchem Inhalt eine entsprechende Initiative in der 21. Legislaturperiode erneut eingebracht wird, ist derzeit offen.

1 Ziel

Das Gesetz hat zum Ziel, die gesetzliche Rente langfristig als zentrale Säule der Altersvorsorge zu sichern, indem ein dauerhaftes Rentenniveau von 48 % gewährleistet wird. Zur Stabilisierung der Finanzierung wird das Generationenkapital eingeführt, um die Rentenversicherung auch für zukünftige Generationen verlässlich und finanzierbar zu gestalten.

Die Finanzierung der Rentenversicherung soll langfristig durch die Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Rentenbeiträgen und Rentenleistungen sichergestellt werden. Ferner soll der demografische Wandel, insbesondere der geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre berücksichtigt werden, um zukünftige Herausforderungen in der Rentenfinanzierung abzufangen.

2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden:

  • Gesetzliche Sicherung des Rentenniveaus:

    Festlegung eines stabilen Rentenniveaus von 48 % bis zum Jahr 2040. Die Regelung tritt schrittweise in Kraft, wobei eine erste Überprüfung im Jahr 2035 erfolgen soll, um das Rentenniveau auch nach 2040 sicherzustellen.

  • Einführung des Generationenkapitals:

    Gründung einer Stiftung "Generationenkapital", die eine teilweise Kapitaldeckung der Rentenversicherung ermöglichen soll. Kapitalerträge aus dieser Stiftung sollen zur Stabilisierung des Beitragssatzes ab Mitte der 2030er Jahre beitragen.

  • Erhöhung der Nachhaltigkeitsrücklage:

    Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage, um die kurzfristige Liquidität der Rentenversicherung zu verbessern. Vereinfachung der Berechnungsvorschriften für Bundeszuschüsse, um die Transparenz der Finanzierungsmechanismen zu erhöhen.

  • Langfristige Perspektive:

    Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die gesetzliche Rentenversicherung sowohl für heutige als auch zukünftige Rentner und Beitragszahler verlässlich bleibt. Mit der zusätzlichen Kapitaldeckung wird das System widerstandsfähiger gegenüber dem demografischen Wandel und finanziellen Schwankungen gemacht.

3 Umsetzungsstand

3.1 Referentenentwurf

Referentenentwurf vom 5.3.2024

3.2 Kabinettsentwurf

Kabinettsbeschluss vom 29.5.2024

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