Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rentenberechnung: Faktoren

Jörg Heidemann
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

Renten sind lohn- und beitragsbezogen. Sie sind danach vor allem davon abhängig,

  • in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen, bezogen auf das ganze Berufsleben, zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder -einkommen aller Versicherten gestanden hat und
  • wie lange Beiträge entrichtet wurden.

Das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart (z. B. voller oder teilweiser Lohnersatz) wird mittels des Rentenartfaktors festgelegt. Mit dem Zugangsfaktor werden Vor- oder Nachteile einer unterschiedlich langen Rentenbezugsdauer ausgeglichen. Renten sind an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gebunden und werden dementsprechend in der Regel zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst. Für alle Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung gilt dieselbe Rentenberechnungsformel. Für im Bergbau beschäftigte Arbeitnehmer ergibt sich jedoch aufgrund von Sonderregelungen ein höheres Rentenniveau.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Formel für die Berechnung der monatlichen Rente und ihre einzelnen Berechnungselemente sind in den §§ 64 bis 68a, 77, 254d bis 255d, 255e und 255g sowie 264c SGB VI geregelt. Die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bzw. Zuschläge an Entgeltpunkten regeln insbesondere die §§ 70 bis 76g, 78, 78a, 256 bis 259a, 261 bis 264b, 307d, 307e und 307f SGB VI. Die Anpassung der Renten durch die Bestimmung eines neuen aktuellen Rentenwerts richtet sich nach den §§ 68, 68a bzw. 255e und 255g SGB VI – die Anpassung erfolgt jährlich durch Verordnung oder Gesetz. Für die Berechnung von knappschaftlichen Renten sind Besonderheiten in den §§ 79 bis 87 und 265 SGB VI geregelt.

1 Rentenformel

Die von 3 Berechnungselementen bestimmte Rentenformel führt direkt zur Monatsrente.

Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn

  • die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte
  • der Rentenartfaktor und
  • der aktuelle Rentenwert

miteinander vervielfältigt werden. Daraus lässt sich folgende Rechenformel ableiten:

 

Versicherungszeiten:

Persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert = Monatsrente

2 Persönliche Entgeltpunkte

2.1 Ermittlung

Persönliche Entgeltpunkte (West) werden ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für

  • Beitragszeiten,
  • beitragsfreie Zeiten,
  • Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten,
  • Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting
  • Zuschläge bei Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung
  • Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben,
  • Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters,
  • Zuschläge aus einer Beitragszahlung zum Ausgleich von Rentenminderungen[1] bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente,
  • Zuschläge aus einer Beitragszahlung bei Abfindung einer Anwartschaft aus betrieblicher Altersversorgung[2]
  • Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (aus der sog. "Grundrente")

mit dem Zugangsfaktor multipliziert werden.[3]

Für Versicherungszeiten in der DDR und den neuen Bundesländern wurden bis zum 30.6.2024 persönliche Entgeltpunkte (Ost) ermittelt, indem die Entgelte aus diesen Zeiten bei der Rentenberechnung zunächst mit einem Umrechnungsfaktor erhöht wurden. Der Umrechnungsfaktor wird zum 1.1.2025 wegfallen. Die Hochwertung der bis zum 31.12.2024 in den neuen Bundesländern erzielten Verdienste bleibt erhalten. Bis zum 30.6.2024 bereits ermittelte Entgeltpunkte (Ost) werden ab dem 1.7.2024 zu Entgeltpunkten.

Ab dem 1.7.2024 gibt es nur noch einen bundeseinheitlich geltenden aktuellen Rentenwert. Dieser beträgt 39,32 EUR.

[1]

S. Entgeltpunktausgleich.

[2]

S. Kapitalabfindung und Kapitalleistung.

[3] § 66 SGB VI.

2.2 Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor liegt grundsätzlich bei 1,0. Dieser Wert ist maßgeblich, wenn die Summe der Entgeltpunkte mit der der persönlichen Entgeltpunkte identisch ist.

Er erhöht sich für jeden Kalendermonat um 0,005, wenn die Altersrente später als mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht wird. Das Hinausschieben der Rente um ein Jahr ergibt damit einen Zuschlag i. H. v. 6 %.

2.2.1 Vorzeitige Altersrente

Wird eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze – in Anspruch genommen, verringert sich der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat um 0,003 (= 3,6 % pro Jahr). Für jeden vorgezogenen Monat mindert sich damit die jeweilige Altersrente auf Dauer um 0,3 %. Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes wurden auch die Altersgrenzen für die vorzeitige Inanspruchnahme bestimmter Altersrenten seit dem Jahr 2012 schrittweise um 2 Jahre angehoben. Parallel dazu hat sich das Referenzalter für die abschlagsfreien Renten "verschoben". Im Ergebnis bleibt es dadurch grundsätzlich bei der jeweils maximalen Höhe der bisherigen Abschläge. Eine Ausnahme stellt die Altersrente für langjährig Versicherte dar. Sie kann auch weiterhin mit Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden. Allerdings wird das Referenzalter für die abschlagsfreie Rente schrittweise um 2 Jahre auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben, sodass sich der maximal mögli...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    994
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    393
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    294
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    277
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    209
  • Sterbegeld
    202
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    199
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    199
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    181
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    176
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    175
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    171
  • Aufmerksamkeiten
    143
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    137
  • Vorsorgepauschale
    134
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    126
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    121
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    110
  • Ende der Beschäftigung: Lohnsteuer, Beitrags- und Melderecht
    108
  • Altersentlastungsbetrag
    102
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Praxishandbuch Gesunde Führung
Praxishandbuch Gesunde Führung
Bild: Haufe Shop

Die Ausgaben für betriebliche Gesundheitsprogramme steigen kontinuierlich. Das Buch beleuchtet  Aspekte von Organisation, Führung und Gesundheit und bietet praktische Anwendungen. In Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Fachverband Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) e.V.


Persönliche Entgeltpunkte
Persönliche Entgeltpunkte

Zusammenfassung Begriff Persönliche Entgeltpunkte werden als Bestandteil der Rentenformel für die Rentenberechnung ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten (einschließlich Arbeitsentgelt aus aufgelösten ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren