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Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich (ZertV ... / 5.1 Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters

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Für die Abwicklung von Versicherungsschäden, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, ist die GdWE zuständig. Für sie handelt der Verwalter.

Ein besonderes Augenmerk sollte der Verwalter auf die Schadensanzeige, die Schadensminderungspflicht und die zügige Abwicklung legen. Die Schlechterfüllung einer dieser Aufgaben im Rahmen der Schadensabwicklung kann eine Obliegenheitsverletzung darstellen und zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Auch wenn die GdWE Vertragspartnerin des Versicherers ist – sie kann für den durch die Leistungsfreiheit des Versicherers entstandenen Schaden den Verwalter in Regress nehmen.

 

Checkliste: Vorgehen im Schadensfall

  • Umgehende Meldung bei der Versicherung

    Nach Eingang der Schadensmeldung und einem ersten Überblick über Ausmaß und Folgen des Schadens durch die WEG-Verwaltung hat die Schadensmeldung bei der Versicherung (Telefon, E-Mail oder Kontaktformular) zu erfolgen. Dazu Versicherungsnummer und ungefähre Beschreibung der Schäden nennen. Letzteres ist für den internen Ablauf bei der Versicherung wichtig, um dort im Fall eines Großereignisses (Brand, Überschwemmung o. Ä.) die richtigen Ansprechpartner informieren zu können, die für die Begutachtung und Schadensabwicklung zuständig sind und das weitere Vorgehen koordinieren.

  • Ggf. Umweltschäden

    Sofortige Information an die zuständigen Behörden.

  • Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden

    Bei Großschadensereignissen kommuniziert der Versicherer Handlungsvorgaben. Er muss zunächst die Möglichkeit haben, den Ort und die Schäden zu begutachten und zu untersuchen. Maßnahmen des Versicherungsnehmers dürfen erst nach Freigabe durch die Versicherung ergriffen werden. Ein Verstoß gegen dieses Vorgehen stellt eine Obliegenheitsverletzung dar.

    Dient die Sofortmaßnahme dazu, den Versic...

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