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Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich (ZertV ... / 2.1.3 Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschäden

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Die Elementarschadenversicherung ist nicht als einzelne Versicherung abschließbar, sondern kann bei der Wohngebäudeversicherung als Zusatzbaustein mit abgeschlossen werden. Damit z. B. auch Überschwemmungsschäden versichert sind, braucht es eine zusätzliche Deckung gegen Elementarrisiken.

 

Bedeutung der Elementarschadenversicherung

Spätestens seit der Flutkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist die Bedeutung der Elementarschadenversicherung endgültig in das Bewusstsein der Immobilieneigentümer und -verantwortlichen getreten – die Mehrheit der Flutopfer hatte diese zusätzliche Versicherung nicht. Nach Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sind im gesamten Bundesgebiet lediglich 50 % der Gebäude richtig gegen Naturgefahren wie z. B. Hochwasser und Überschwemmung versichert.[1] Trotz anhaltender Diskussionen und Abwägungen gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer Elementarschadenversicherung.[2]

 

Elementarschäden

Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten entstehen. Aus den "Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)" gehören dazu: Elementarschäden im Zusammenhang mit Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Versicherbare Elementarschäden

Versicherte Gefahren und Schäden

Gemäß den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude" des GDV sind unter dem Begriff "Naturgefahren"[3] nachstehende Gefahren und Schäden versichert:

  • Sturm

    Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (= Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h).[4] Kann die Windstärke für den Schadenort nicht festgestellt werden, kommt es darauf an, ob es auch in der Umgebung des ...

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