Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Recruiting: Auswertung von Bewerbungsunterlagen / 2 Auswertung des Bewerbungsanschreibens

Magdalena Appelgrün
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Für den Fall, dass ein Bewerbungsanschreiben tatsächlich relevant für den Bewerbungsprozess und die Aussagekraft des Bewerberprofils ist, sollte dieses kritisch geprüft werden. Hierbei ist insbesondere auf Formulierungen, Zeichensetzung und Rechtschreibung und die inhaltliche Aussagekraft zu achten. Was will der Bewerber vermitteln? Sind die Motivation und die Erfahrung für die konkrete Stelle ausgeführt und nachvollziehbar? Insbesondere bei Berufsgruppen, bei denen Textverfassungskenntnisse ausschlaggebend sind wie z. B. bei Redakteuren, Marketing Managern oder Kommunikationsreferenten sollte darauf geachtet werden, ob der Text stilsicher verfasst wurde.

In vielen Fällen, in denen diese Fähigkeit nicht für die Stelle relevant ist, empfiehlt es sich zunächst den Lebenslauf auszuwerten und anschließend zu prüfen, ob im Bewerbungsanschreiben Hinweise zur Motivation des Bewerbers zu finden sind. In diesen Fällen sollte das Bewerbungsanschreiben nicht entscheidend für den weiteren Prozess sein. Wie bereits beschrieben, sollte in Zeiten des Fachkräftemangels abgewogen werden, ob ein Bewerbungsanschreiben wirklich relevant ist. Hat der Bewerber sich die Mühe gemacht, ein Anschreiben zu verfassen, ist das definitiv als gut zu bewerten. Allerdings sollte die hauptsächliche Bewertung und Prüfung auf dem Lebenslauf und den damit ersichtlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Stelle liegen. In einem persönlichen Gespräch kann die Motivation des Bewerbers besser ergründet werden als über ein Schriftstück.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.167
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.142
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.028
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.027
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    999
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    937
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    888
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    840
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    828
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    814
  • Jubiläumszuwendung
    806
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    790
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    783
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    779
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    778
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    767
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    738
  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    736
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    729
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    724
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Personal Office Standard
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Wie Human Resources KI vorantreibt: KI statt K.O.
KI statt KO
Bild: Haufe Shop

Entdecken Sie mit dem Buch von Dominique René Fara, wie KI die HR-Welt revolutioniert! Das People Operating System bietet einen klaren Bauplan für zukunftsfähige HR-Abteilungen, die gestalten statt verwalten. Praxisbeispiele zeigen, wie Ängste abgebaut und KI-Potenziale genutzt werden können!


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren