Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rechtssichere Dokumentation im Arbeitsschutz / 3 Was bedeutet rechtssichere Dokumentation im Arbeitsschutz?

Dipl.-Biol. Sabine Schaub
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat in Deutschland oberste Priorität. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Die rechtssichere Dokumentation ist im Kontext des Arbeitsschutzes daher von entscheidender Bedeutung, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sicherzustellen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit der DGUV-R 100-001 eine Richtlinie herausgegeben, welche die rechtssichere Dokumentation von Arbeitsschutzmaßnahmen regelt. Ziel der Regel ist es, Unternehmen zu unterstützen, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften umzusetzen. Die Richtlinie enthält daher umfangreiche Informationen und Anleitungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen. Die DGUV-R 100-001 ist ein Handlungsleitfaden für Unternehmen, die Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Gefahrstoffmanagement und Unterweisungen behandelt.

Eine zentrale Anforderung der DGUV-R 100-001 ist die rechtssichere Dokumentation. Einige wichtige Aspekte der rechtssicheren Dokumentation gemäß DGUV-R 100-001 sind:

  • Gefährdungsbeurteilung: Jeder Betrieb muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren.
  • Betriebsanweisungen: Unternehmen müssen für gefährliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche schriftliche Betriebsanweisungen erstellen und den Beschäftigten zur Verfügung stellen.
  • Unterweisungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Die Teilnahme und der Inhalt der Unterweisungen sollten dokumentiert werden.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Die Bereitstellung und Nutzung der PSA muss dokumentiert werden. Dies umfasst auch die regelmäßigen Prüfungen und Wartungen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen: Die Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die ausgebildeten Ersthelfer am Arbeitsplatz sind zu dokumentieren. Zudem sollten die Standorte von Erste-Hilfe-Ausrüstungen, Notrufnummern und Verfahren zur Meldung von Unfällen oder medizinischen Notfällen dokumentiert sein.
  • Unfälle und Vorfälle: Unternehmen müssen Unfälle und Vorfälle sorgfältig dokumentieren. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.
  • Gefahrstoffmanagement: Wird in einem Betrieb mit Gefahrstoffen gearbeitet, so müssen der Einsatz, die Lagerung und die Entsorgung dokumentiert werden.

     
    Wichtig

    Dokumentation nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Die rechtssichere Dokumentation gemäß Gefahrstoffverordnung geht weit über Einsatz, Lagerung und Entsorgung der Gefahrstoffe hinaus. So müssen Betriebe u. a.

    • ein Gefahrstoffkataster führen, in dem alle verwendeten Gefahrstoffe erfasst werden,
    • für alle Gefahrstoffe entsprechende Sicherheitsdatenblätter (SDB) besitzen und aufbewahren,
    • Expositionsbewertungen durchführen und dokumentieren.

    Details sind in der GefStoffV zu finden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Grundpfeiler der Arbeitssicherheit: Die Rolle von Betriebsanweisungen im Arbeitsschutz
Arbeitsschutz-Helm
Bild: Haufe Online Redaktion

Betriebsanweisungen regeln das Verhalten im Betrieb zum Vermeiden von Unfall- und Gesundheitsgefahren und richten sich an die Beschäftigten. Sie müssen in schriftlicher Form vorliegen, Beschäftigte müssen sie befolgen. Betriebsanweisungen sind Grundlage für Unterweisungen. Nichterstellen kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.


Die täglichen Aufgaben im Griff: Crashkurs Personalarbeit
Crashkurs Personalarbeit
Bild: Haufe Shop

Die Autorin bietet einen klar strukturierten Überblick über die wichtigen Arbeitsprozesse und -inhalte moderner Personalabteilungen. Sie erhalten das komplette Handwerkszeug für die tägliche Personalarbeit. Mit vielen Checklisten, Formularen und Mustervorlagen sind Sie bestens gerüstet.


Rechtssichere Dokumentation im Arbeitsschutz
Rechtssichere Dokumentation im Arbeitsschutz

Zusammenfassung Überblick Die ständig steigenden rechtlichen Anforderungen führen dazu, dass die rechtssichere Dokumentation ein unverzichtbares Werkzeug für Unternehmen geworden ist, um sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. In diesem Artikel werden ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren