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Rechtsschutzbedürfnis

Alexander C. Blankenstein
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Zusammenfassung

 
Begriff

Ein Rechtsschutzbedürfnis ist immer dann gegeben, wenn ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran hat, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen. Das Rechtsschutzbedürfnis oder Rechtsschutzinteresse ist notwendige Voraussetzung einer jeden Klage.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Weder das WEG noch die ZPO enthalten Regelungen über das Rechtsschutzbedürfnis. Indes ist das Rechtsschutzbedürfnis zwingende Klagevoraussetzung. Sein Erfordernis soll unnütze Klagen vermeiden.

Rechtsprechung

  • AG Kassel, Urteil v. 31.10.2019, 800 C 2038/19: Für eine Klage auf Berichtigung der Niederschrift fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Parteien lediglich darum streiten, ob ein Antrag vom antragstellenden Miteigentümer zurückgezogen wurde oder ob es in einer Abstimmung an der erforderlichen Mehrheit fehlte.
  • BGH, Urteil v. 5.4.2019, V ZR 339/17: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre.
  • LG Frankfurt a. M., Urteil v. 7.2.2019, 2-13 S 38/18: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss über die Abwahl des Verwalters entfällt grundsätzlich mit Ablauf der Amtsperiode, für die der Verwalter bestellt war. Dies gilt auch dann, wenn der Verwalter erneut bestellt wird.
  • LG Frankfurt a. M., Urteil v. 7.2.2019, 2-13 S 38/18: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage entfällt, wenn die beklagten Wohnungseigentümer erklären, aus dem angefochtenen Beschluss keine Rechte herleiten zu wollen.
  • AG Kassel, Urteil v. 17.5.2018, 800 C 4100/17: Hat ein Wohnungseigentümer gegen einen Negat...

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