Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rechtsschutzbedürfnis / 2 Besonderheiten

Alexander C. Blankenstein
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Im Folgenden die wichtigsten wohnungseigentumsrechtlichen Probleme, bei denen einer Anfechtungsklage das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann:

2.1 Eigentümerwechsel

Mit Veräußerung eines Wohnungseigentums kann das Rechtsschutzinteresse an der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen einen Beschluss entfallen, wenn die Ungültigkeit des Beschlusses für den Kläger keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und der Rechtsnachfolger erklärt, dass er an der Fortführung kein Interesse hat.[1]

[1] BayObLG, Beschluss v. 19.3.1998, 2Z BR 5/98, ZMR 1998, 447.

2.2 Anfechtung eines Zweitbeschlusses

Hat ein Eigentümerbeschluss denselben Inhalt wie ein früherer, nicht angefochtener und somit bestandskräftiger Beschluss und sollte der Zweitbeschluss den Beschlussinhalt des Erstbeschlusses verstärken, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen den Zweitbeschluss nicht gegeben. Die Ungültigerklärung des Zweitbeschlusses hätte nämlich keine Auswirkungen auf den Erstbeschluss.

2.3 Anfechtung negativer Beschlüsse

Ein negativer Beschluss liegt dann vor, wenn ein Antrag eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung nicht die zur Annahme erforderliche Mehrheit gefunden hat. In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH[1] klargestellt, dass der formal einwandfrei zustande gekommenen Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer Beschlussqualität zukommt. Konsequenz: Auch die Erhebung einer Anfechtungsklage gegen einen negativen Beschluss ist grundsätzlich möglich, da nur so für den klagenden Wohnungseigentümer ausreichender Rechtsschutz gewährleistet ist. Grundsätzlich ist eine isolierte Anfechtungsklage gerichtet gegen einen Negativbeschluss stets möglich, wenn der klagende Wohnungseigentümer durch den Beschluss in einer geschützten Rechtsposition beeinträchtigt ist.[2] Hat ein Wohnungseigentümer insoweit gegen einen Negativbeschlu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Heizkostenverordnung (ZertVerwV) / 1.4 Erfasste Kosten
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Vermieter-Lexikon

Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Rechtsfragen von A wie Abmahnung bis Z wie Zahlungsverzug. Das Buch hilft, Probleme zu erkennen, zu vermeiden oder zu lösen. Mit über 10.000 aktuellen Gerichtsentscheidungen – von Experten ausführlich erläutert. Jetzt in der 18. Auflage!


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren