Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rechtsfragen der Mitarbeiterkontrolle / 1.3.2 Aufdeckung von Straftaten

Jan Peters, Prof. Dr. Anja Mengel
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Bei der repressiven Kontrolle im Einzelfall sowie für die Implementierung von Revisionsprüfungen oder bei einer unternehmensinternen Investigation, die sich (auch) auf mögliche Straftaten wie z. B. Korruptionsdelikte und Vermögensdelikte im Unternehmen richtet, sind die Maßstäbe des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG zu beachten.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis, die praktisch immer dann vorliegt, wenn Daten nicht anonymisiert oder jedenfalls pseudonymisiert verarbeitet werden, verlangt § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG erstens einen konkreten Tatverdacht gegen den oder die Arbeitnehmer, dessen/deren personenbezogene Daten für die Ermittlungen genutzt werden. Dabei muss der Tatverdacht auf "tatsächlichen Anhaltspunkten" beruhen und "dokumentiert" werden. Dieser Gesetzeswortlaut wird so verstanden, dass vor der Datenverarbeitung der Tatverdacht schriftlich oder elektronisch festgehalten und – für eine etwaige spätere Prüfung durch die Arbeitsgerichte oder die Aufsichtsbehörden bzw. bei Vorliegen eines kollektiven Tatbestands für die Mitbestimmung des Betriebsrats – vorgehalten werden muss.[1] Ein "dringender Tatverdacht" ist nicht erforderlich.[2] Die Verwertung von Zufallsfunden, die aufgrund solcher Maßnahmen in gerechtfertigter Weise erlangt werden, unterliegt nach der Rechtsprechung des BAG dem Maßstab von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG.[3]

Datenschutzrechtlich problematisch ist, dass der Zweck der Dokumentationspflicht nicht näher festgelegt ist.[4] So bleibt es Arbeitgebern überlassen, selbst zu entscheiden, wie lange die Aufbewahrung der Dokumentation erforderlich und zulässig ist. Bis zu einer Klärung durch die Rechtsprechung bleibt damit letztlich offen, ob dies bis zur rechtskräftigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Fall einer Kündigung oder sogar noch länger bis zur nächsten Revision durch die Datenschutzbehörde zulässig ist.

Zweitens muss noch eine Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt werden. Insgesamt sind dies erheblich strengere Anforderungen als sie vor Inkrafttreten des § 32 BDSG a. F. zum 1.9.2009 an die Untersuchung von (vermeintlichen) Straftaten im Unternehmen gestellt wurden.

[1] ErfK-Franzen, 24. Aufl. 2024, § 26 BDSG Rz. 38; HWK-Lembke, 9. Aufl. 2020, Art. 88 DSGVO Rz. 49, der auch eine nachträgliche Dokumentation für zulässig erachtet; Gola, 2. Aufl. 2018, Art. 88 Rzn. 80 ff.
[2] Vgl. BAG, Urteil v. 20.10.2016, 2 AZR 395/15, NJW 2017 S. 1193, 1194 f.
[3] Vgl. BAG, Urteil v. 22.9.2016, 2 AZR 848/15, NZA 2017 S. 112, 115.
[4] So auch Thüsing, Beschäftigtendatenschutz und Compliance, 3. Aufl. 2021, § 3 Rz. 22.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Mitarbeiterüberwachung: Zulässige Maßnahmen zur Mitarbeiterkontrolle
Überwachung
Bild: plainpicture/Ekaterina Vasilyeva

Vermuten Arbeitgeber bei ihren Beschäftigten Miss­brauch bei Krank­mel­dungen, der Arbeits­zeit­erfassung oder zu wenig Leistung im Home­office, führt das schnell zu einem erhöhten Kontroll­bedürfnis. Eine unzu­lässige Mitarbeiter­über­wachung kann allerdings empfindliche Konsequenzen haben.


Beschäftigtendatenschutz: Auftrag für den Gesetzgeber
Videochat
Bild: Giulia Frigieri

In die immer wieder aufkeimende Diskussion über ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist erneut Bewegung gekommen. Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende März 2023 bestehen erhebliche Zweifel, ob der deutsche Arbeit­­nehmer­datenschutz mit Europarecht in Einklang gebracht werden kann.  


Mitarbeiterkontrolle: Was bei der Mitarbeiterüberwachung erlaubt ist
Überwachung Fernglas
Bild: Hill Street Studios/Blend Images/Corbis

Amazon darf weiter Mitarbeiterdaten mit Handscannern erheben. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Hannover. Doch nicht jede Mitarbeiterüberwachung ist erlaubt und Verstöße können gravierende Folgen haben. Welche Maßnahmen sind rechtlich zulässig?


Haufe Shop: All inclusive - Machen wir Job und Alltag barrierefrei
All inclusive
Bild: Haufe Shop

Janis McDavid gilt als einer der engagiertesten Vordenker für Inklusion und Gleichberechtigung in Deutschland. In seinem Buch geht darum Vorurteile abzubauen, Inklusion und Integration zu fördern, Menschen mit Behinderung eine berufliche Teilhabe im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Dafür befragt er sich selbst und profilierte Expertinnen und Experten ihres Fachs. Janis McDavid stellt Fragen, denen sich alle Menschen, auch Entscheiderinnen und Entscheider, dringend stellen sollten. Er möchte, dass sich etwas ändert und gibt Anregungen, wie wir es besser machen können.


Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.4 Kontrollen ohne automatisierte Datenverarbeitung
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.4 Kontrollen ohne automatisierte Datenverarbeitung

 Wichtig Klassische Mitarbeiterkontrollen Wichtig für Arbeitgeber ist, dass die besondere Arbeitnehmerdatenschutzregel des § 26 Abs. 1 BDSG aufgrund ausdrücklicher Anordnung in § 26 Abs. 7 BDSG nicht (wie das BDSG im Übrigen) nur bei automatisierter ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren