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Räumung von Mieträumen gerichtlich durchsetzen / 6.5 Klageschrift

Alexander C. Blankenstein
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Die Klageschrift selbst muss nach der maßgeblichen Bestimmung des § 253 Abs. 2 ZPO

  • an das zuständige Gericht gerichtet werden und dieses bezeichnen;
  • die Parteien, also Vermieter und Mieter mit Namen und Anschriften bezeichnen;
  • einen bestimmten Antrag enthalten und
  • den Gegenstand und den Grund des erhobenen Anspruchs enthalten.
 

Mietobjekt exakt bezeichnen

Von wesentlicher Bedeutung ist, dass das zu räumende Mietobjekt genau bezeichnet ist. Für den mit der Räumung beauftragten Gerichtsvollzieher muss sich klar und eindeutig aus dem Tenor des Urteils ergeben, welches Mietobjekt er räumen soll. Dies ist besonders wichtig, wenn sich in einem Gebäude z. B. mehrere Etagen mit mehreren Wohnungen auf jeder Etage befinden. Aus dem Antrag muss sich die Angabe der Straße nebst Hausnummer, des Bezirks, der Lage im Gebäude sowie die Anzahl der Zimmer nebst Nebenräumen ergeben.

6.5.1 Muster: Isolierte Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs

Das folgende Klagemuster hat eine Räumungsklage nach vorangegangener Kündigung wegen Zahlungsverzugs zum Gegenstand. Das Klagebegehren beschränkt sich auf die Räumung. In der Klageschrift wird dem Mieter nochmals die Kündigung erklärt.

 

Musterschreiben: Isolierte Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs

Amtsgericht Düsseldorf

Werdener Straße 1

40227 Düsseldorf

 
Klage

der Frau Martina May, Mohrenstraße 9, 40589 Düsseldorf

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Klein, Königsallee 240, 40215 Düsseldorf

gegen

  1. Frau Michaela Meier, Hornhügel 28, 40699 Düsseldorf
  2. Herrn Herbert Meier, Hornhügel 28, 40699 Düsseldorf

– Beklagte –

wegen Räumung und Herausgabe von Wohnraum

Vorläufiger Gegenstandswert: 6.720 EUR

Hiermit zeige ich unter Vorlage beigefügter Originalvollmacht die Vertretung der Klägerin an. Die Originalvollmacht ist der den Beklagten zuzustellenden Abschrift dieser Klage angeheftet. Eine Kopie ist für das ...

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