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Psychische Belastung: Arbeitszeit gesundheitsgerecht ges ... / 1.5 Pausen, Ruhezeiten

Dipl.-Psych. Julia Scharnhorst
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Auch Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Leider ist es in einigen Branchen (z. B. im Gesundheitswesen und im Dienstleistungsbereich) üblich, dass wegen des enormen Arbeitsdrucks keine Pausen gemacht werden. Hier ist allerdings der Arbeitgeber in der Pflicht, Erholungspausen möglich zu machen. Ein Wegsehen wälzt das Problem nur auf die Beschäftigten ab.

Ruhezeiten sollen zwischen den einzelnen Schichten eingehalten werden. Aber auch freie Tage innerhalb einer Arbeitswoche sind für Gesundheit und gute Erholung wichtig. Gerade im Gesundheitswesen sind leider sehr kurze Ruhezeiten zwischen den einzelnen Schichten üblich; viele Pflegende arbeiten ohne einen einzigen Ruhetag 12 Tage hintereinander durch. Dies kann auf Dauer zu extremen Erschöpfungszuständen, Demotivation und hoher psychischer Belastung führen.

Insbesondere nach Nachtschichten müssen Ruhezeiten eingehalten werden, um gesundheitliche Schäden auf Dauer zu vermeiden.

Empfehlungen zu Pausen und Ruhezeiten:

  • Für eine dauerhafte Leistungsfähigkeit über den Tag hinweg sind zusätzliche Kurzpausen von wenigen Minuten ca. alle 90 Minuten sehr hilfreich und sollten daher nicht vom Arbeitgeber unterbunden werden.
  • Pausen sollten verteilt über die Arbeitszeit genommen werden. Für die Gesundheit bringt es nichts, die "Mittagspause" an das Arbeitsende zu verlegen, um dann früher Feierabend machen zu können.
  • Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte sollten darauf achten, dass die Beschäftigten ihre vorgesehenen Pausen auch wirklich nehmen (können).
  • Gesetzliche Regelungen zur Pause einhalten: bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden soll eine Pause von 30 Minuten genommen werden (können).
  • Nach einer Nachtschichtphase eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, noch besser 2 bis 3 freie Tage einplanen.
  • Dienstpläne (und damit auch frei...

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