Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Projektmanagement im BGM

Jens Brehm, Stephanie Gieringer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist ein Instrument moderner Personalführung und in manchen Organisationen integrativer Bestandteil einer übergeordneten Gesamtstrategie. Somit gibt es viele Unternehmen, die in der Vergangenheit zahlreiche Erfahrungen mit BGM und der Umsetzung gesundheitsförderlicher Maßnahmen gesammelt haben. Dabei erleben die Verantwortlichen mehr und mehr die Vielseitigkeit und Komplexität des Themas. Grundlagen des klassischen Projektmanagements gehen dabei oft unter oder es fehlen notwendige Kenntnisse.

Ganz egal, welche Zielrichtung im Betrieb mit BGM verfolgt wird: Dieser Beitrag zeigt, wie Projekte im betrieblichen Gesundheitsmanagement erfolgreich gestaltet werden, welche Phasen dabei zu beachten und welche Methoden hilfreich sind.

1 Grundlagen Projektmanagement

1.1 Projektdefinition

Unter einem Projekt versteht man laut DIN 69901-5:2009 ein Vorhaben, das im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

Ein Projekt

  • hat eine einmalige Aufgabenstellung (ist innovativ, neuartig),
  • besitzt ein konkret formuliertes Endergebnis (ist zielorientiert),
  • hat einen festgelegten Start- und Endtermin (ist zeitlich befristet, terminiert),
  • hat ein zugewiesenes Budget (ist budgetiert),
  • erfordert eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit (ist interdisziplinär),
  • ist von anderen Projekten klar abgegrenzt,
  • hat einen Projektleiter, einen Auftraggeber und Teammitglieder, die in eine aufgabenspezifische Organisation eingebunden sind.

Da sich Projekte in ihrer Vorgehensweise häufig gleichen oder im Aufbau wiederholen, sollte der Begriff der Einmaligkeit in der Praxis so verstanden werden, dass Vorhaben in anderen Bereichen, mit einer neuen Zielgruppe, mit unterschiedlichen Projektteams, an unterschiedlichen Standorten mit verschiedenen Budgets, Zeiträumen und Rahmenbedingungen auch als Projekt zählen. Di...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Arbeitsschutz Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.009
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    911
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    875
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    867
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    784
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    762
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    750
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    742
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    735
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    706
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    702
  • Jubiläumszuwendung
    689
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    687
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    679
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    672
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    645
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    636
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    631
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    624
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    609
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren