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Praxis-Beispiele: Vorsorgepauschale / 1 Gesetzliche Krankenversicherung

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1.1 Zusatzbeitragssatz

 

Sachverhalt

Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg.

Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 3,6 % (Arbeitnehmeranteil: 1,8 %), den allgemeinen Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,6 % (Arbeitnehmeranteil: 9,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % (Arbeitnehmeranteil: 7,3 %) sowie einen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung von 1,7 % (Arbeitnehmeranteil: 0,85 %). Da er 21 Jahre alt ist, zahlt er keinen Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.

Wie wirken sich die Beiträge zur Krankenversicherung auf die Lohnsteuer aus?

Ergebnis

Krankenversicherungsbeiträge werden bei der Lohnsteuerberechnung über die Vorsorgepauschale steuermindernd berücksichtigt. Der Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung setzt sich dabei aus dem Arbeitnehmeranteil des ermäßigten Beitragssatzes i. H. v. 7 % (ermäßigter Beitragssatz: 14 %) und dem vom Arbeitnehmer zu tragenden Zusatzbeitragssatzes i. H. v. 0,85 % zusammen. Der Teilbetrag beträgt somit 2.355 EUR (7,85 % v. 30.000 EUR). Dieser mindert im Rahmen der Vorsorgepauschale die Lohnsteuer, sodass diese nur 2.414 EUR beträgt.

 
Bruttoarbeitslohn jährlich   30.000 EUR
Abzgl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag   - 1.230 EUR
Abzgl. Sonderausgaben-Pauschbetrag   - 36 EUR
Abzgl. Vorsorgepauschale bestehend aus Teilbeträgen für    
Krankenversicherung 2.355 EUR  
Pflegeversicherung 540 EUR  
Rentenversicherung 2.790 EUR - 5.685 EUR
Zu versteuernder Jahresbetrag   23.049 EUR
Jahreslohnsteuer   2.414 EUR

1.2 Erhöhung Zusatzbeitragssatz

 

Sachverhalt

Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg.

Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 3,6 % (Arbeitnehmeranteil: 1,8 %), den allgemeinen Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,6 % (Arbeitnehmeranteil: 9,3 %) und den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % (Arbeitnehmeranteil 7,3 %)

Bisher zahlte er einen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung von 1,7 % (Arbeitnehmeranteil 0,85 %). Zum 1.1.2025 erhöht sich der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse jedoch von 1,7 % um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 % (neuer Arbeitnehmeranteil: 1,25 %). Da er 21 Jahre alt ist, zahlt er keinen Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.

Wie wirkt sich die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf die Lohnsteuer aus?

Ergebnis

Krankenversicherungsbeiträge werden bei der Lohnsteuerberechnung über die Vorsorgepauschale steuermindernd berücksichtigt. Der Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung setzt sich dabei aus dem Arbeitnehmeranteil des ermäßigten Beitragssatzes i. H. v. 7 % (ermäßigter Beitragssatz: 14 %) und dem vom Arbeitnehmer zu tragenden Zusatzbeitrag zusammen. Bei einem Zusatzbeitragssatz von 1,7 % (Arbeitnehmeranteil: 0,85 %) beträgt der Teilbetrag 2.355 EUR (7,85 % v. 30.000 EUR). Daraus ergibt sich eine Lohnsteuer von 2.414 EUR.

Durch die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erhöht sich der Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung des Arbeitnehmers um 0,4 Prozentpunkte, sodass dieser insgesamt 2.475 EUR (8,25 % v. 30.000 EUR) beträgt. Der Arbeitnehmer zahlt zwar jährlich 120 EUR (0,4 % v. 30.000 EUR) mehr an Krankenversicherungsbeiträgen, dafür sinkt aber die jährliche Lohnsteuer um 31 EUR auf 2.383 EUR.

 
Bruttoarbeitslohn jährlich   30.000 EUR
Abzgl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag   - 1.230 EUR
Abzgl. Sonderausgaben-Pauschbetrag   - 36 EUR
Abzgl. Vorsorgepauschale bestehend aus Teilbeträgen für    
Krankenversicherung 2.475 EUR  
Pflegeversicherung 540 EUR  
Rentenversicherung 2.790 EUR - 5.805 EUR
Zu versteuernder Jahresbetrag   22.929 EUR
Jahreslohnsteuer   2.383 EUR

1.3 Senkung Zusatzbeitragssatz

 

Sachverhalt

Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg.

Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 3,6 % (Arbeitnehmeranteil: 1,8 %), den allgemeinen Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,6 % (Arbeitnehmeranteil: 9,3 %) und den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % (Arbeitnehmeranteil: 7,3 %).

Bisher zahlte er einen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung von 1,7 % (Arbeitnehmeranteil 0,85 %). Zum 1.1.2025 wechselt er zu einer anderen Krankenkasse, die einen geringeren Zusatzbeitrag erhebt. Dadurch mindert sich der Zusatzbeitragssatz von 1,7 % um 0,5 Prozentpunkte auf 1,2 % (neuer Arbeitnehmeranteil: 0,6 %). Da er 21 Jahre alt ist, zahlt er keinen Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.

Wie wirkt sich die Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf die Lohnsteuer aus?

Ergebnis

...

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