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Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung / 8 Übernahme von Leasingraten durch Arbeitnehmer

Carola Hausen
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Sachverhalt

Ein Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter einen Dienstwagen, der über eine Leasinggesellschaft im "Full-Service-Leasing" angemietet wird. Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines vordefinierten Kostenrahmens seinen Dienstwagen bezüglich Marke und Ausstattung selbst aussuchen. Die Leasinggesellschaft bietet dem Mitarbeiter ein "Upgrade" auf ein hochwertigeres Fahrzeug an. Die dadurch erforderliche zusätzliche Leasingrate übernimmt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Nettolohn ab.

Der Mitarbeiter erhält ab 1.2. einen neuen Dienstwagen. Innerhalb seines Rahmens entscheidet er sich für ein Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 32.560 EUR. Für das Upgrade entsteht eine zusätzliche Leasingrate von netto 199 EUR zzgl. 19 % USt = 236,81 EUR monatlich; dadurch erhöht sich der Bruttolistenpreis auf 41.749,96 EUR. Die zusätzliche Leasingrate wird dem Arbeitnehmer ab Februar vom Nettolohn abgezogen.

Der Mitarbeiter kann das Fahrzeug sowohl für Privatfahrten als auch für die tägliche Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 25 km) nutzen. Die Bewertung soll nach der 1-%- und 0,03-%- Regelung erfolgen.

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung?

Ergebnis

Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenwagennutzung wird aus dem erhöhten Brutto-Listenpreis berechnet. Die vom Arbeitnehmer übernommene Leasingrate mindert den geldwerten Vorteil.

 
Bruttolistenpreis 41.749,96 EUR
Abgerundet auf volle 100 EUR 41.700,00 EUR
Privatfahrten monatlich (1 % aus Bruttolistenpreis) 417,00 EUR
Zzgl. Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (0,03 % von 41.700 EUR x 25 km) + 312,75 EUR
Geldwerter Vorteil insgesamt: 729,75 EUR
Abzgl. Zuzahlung des Arbeitnehmers - 236,81 EUR
Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 492,94 EUR

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