5.1.1 Definition und Voraussetzungen
Ein Orientierungspraktikum dient zur Orientierung vor der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums und ist auf eine Dauer von bis zu 3 Monaten begrenzt. Diese Höchstdauer muss nicht zusammenhängend erfüllt werden; das Praktikum kann auch in mehreren Abschnitten absolviert werden, solange diese sachlich und zeitlich zusammenhängen. Der Hauptzweck des Orientierungspraktikums ist es, den Praktikanten einen Einblick in den angestrebten Beruf oder das Studienfach zu gewähren, ohne eine langfristige Verpflichtung einzugehen.
Ein solches Praktikum ist zulässig, wenn es im zeitlichen Vorfeld einer Ausbildung oder eines Studiums stattfindet, nicht währenddessen. Es eignet sich auch für Personen, die sich nach einem Studien- oder Ausbildungsabbruch neu orientieren oder vor dem Beginn einer weiteren Ausbildung oder eines Studiums nach bereits absolvierten Bildungswegen. Entscheidend ist, dass das Praktikum inhaltlich mit dem angestrebten Studium oder der Berufsausbildung zusammenhängt und dass eine Zulassung zu diesen in absehbarer Zeit realistisch ist. Diese Voraussetzung ist jedoch sehr weit zu sehen und soll keine allzu große Hürde darstellen. Ob der Praktikant letztlich das Studium oder die Ausbildung aufnimmt, ist für ein Orientierungspraktikum irrelevant.
Um das Orientierungspraktikum von einem regulären Arbeitsverhältnis abzugrenzen, ist die Intention entscheidend: Dient das Praktikum dem Erwerb eines Einblicks in die angestrebte berufliche Tätigkeit, liegt ein Orientierungspraktikum vor. Ersetzt der Praktikant jedoch einen fehlenden Arbeitnehmer, spricht dies eher für ein Arbeitsverhältnis. Die Eingliederung in den Betrieb oder feste Arbeitszeiten schließen ein Orientierungspraktikum jedoch nicht aus.