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Praktikanten / 1.2.1.2 Hospitation

Justus Steinbömer
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Als Grundlage für einen freiwilligen Einsatz in der Verwaltung oder einem Betrieb kann auch ein Hospitationsvertrag dienen. Hierbei handelt es sich um eine formlose Vereinbarung, die hauptsächlich den Rahmen der Hospitation festlegt. Das Wort Hospitation stammt vom lateinischen Wort hospitari ab, was allgemein mit "zu Gast sein" übersetzt wird. Zu Gast sein bedeutet, man befindet sich vorübergehend an einem Ort, der jemand anderen gehört bzw. von jemand anderem verwaltet wird, und dass man sich dort aufhalten und umsehen darf, ohne etwas tun zu müssen. Als "Gast" ist der Hospitant deshalb i. d. R. nur passiv tätig und führt keine eigenen Arbeitsaufgaben aus.

Einem freiwilligen Praktikum ähnelt eine Hospitation insoweit, als dass man jeweils Einblicke in ein Berufsfeld bzw. eine Tätigkeit bekommt. Sie unterscheidet sich jedoch zumeist in der Zielsetzung, dem rechtlichen Rahmen und der Ausgestaltung der Beteiligung von einem Praktikum.

Während ein Praktikant darauf aus ist, praktische Erfahrungen zu sammeln und aktiv an Arbeitsprozessen teilzunehmen, steht für den Hospitanten die Möglichkeit des Kennenlernens eines Arbeitsbereichs oder einer Tätigkeit durch Begleitung und Beobachtung einer anderen Person im Vordergrund.[1] Da vom Hospitanten hierbei keine Arbeitsleistung von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, erfolgt in der Regel auch keine Entlohnung.

 
Hinweis

Für einen Vertrag über eine Hospitation gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Denkbar ist, dass im Vertrag die Vertragspartner, der Zweck der Hospitation und die Dauer der Hospitation geregelt werden. Weiterhin bietet sich eine Klarstellung an, dass nur eine beobachtende Tätigkeit stattfindet und dass der Hospitant keine Arbeitsleistung erbringt und keine arbeitsrechtlichen Ansprüche entstehen.

[1] Vgl. Landesarbeitsge...

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