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Prävention

Yvonne Ehrmann
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Zusammenfassung

 
Begriff

Im Bereich der Sozialversicherung bezeichnet Prävention überwiegend vorbeugende Maßnahmen, die geeignet sind, den Eintritt einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern oder die Krankheitsfolgen abzuschwächen. Unterschieden wird dabei zwischen der

  • Primärprävention (Maßnahmen des Risikoschutzes bei Gesunden),
  • Sekundärprävention (Vorsorgemaßnahmen, um Krankheiten frühzeitig diagnostizieren und Patienten therapieren zu können) und
  • Tertiärprävention (Maßnahmen, um nach Krankheiten Rückfälle und Folgeschäden zu verhindern oder abzumildern).
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den §§ 20 bis 26 SGB V geregelt. Dazu gehören auch die Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie die Förderung der Selbsthilfe (§§ 20 bis 24 SGB V). Daneben sind die Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten in den §§ 25 und 26 SGB V beschrieben.

Im Zweiten Kapitel des SGB VII sind die Präventionsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung dargestellt.

Die Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beschreibt § 14 SGB VI.

Außerdem wird in vielen Gesetzen den Präventionsleistungen absoluter Vorrang vor allen anderen Leistungsarten eingeräumt (z. B. § 3 SGB IX, § 5 SGB XI, § 14 SGB XII).

Durch das PrävG wurden die Pflegekassen verpflichtet, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen für die in der sozialen Pflegeversicherung Versicherten zu erbringen. Es sollen Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickelt und deren Umsetzung unterstützt werden (§ 5 SGB XI).

1 Primärprävention

Maßnahmen der Primärprävention sind an den gesunden Menschen gerichtet. Sie sollen dazu beitragen, die

  • Gesundheit zu erhalten,
  • Entstehung von Krankheiten zu vermeiden bzw. zeitlich hinauszuschieben,
  • allgemeine Widerstandskraft zu erhöhen und/oder
  • Lebensfreude zu erhalten bzw. zu steigern.

Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, schlechte Blutwerte) sollen somit noch vor ihrem Wirksamwerden vermieden werden.

2 Sekundärprävention

Leistungen der Sekundärprävention zielen darauf,

  • eine bereits vorhandene Gesundheitsbeeinträchtigung oder Krankheit möglichst frühzeitig zu erkennen und
  • bei Vorliegen eines Befundes rechtzeitig mit einer Therapie zu beginnen.

Dies geschieht in der gesetzlichen Krankenversicherung z. B. durch die Gesundheitsuntersuchungen auf Zivilisations- oder Krebserkrankungen[1] sowie durch die Kinderuntersuchungen[2].

[1] § 25 SGB V.
[2] § 26 SGB V.

3 Tertiärprävention

Die Tertiärprävention kommt bereits erkrankten Menschen zugute. Denn trotz Bestehens einer Erkrankung kann häufig noch viel zur "Vorbeugung" getan werden. Bei der Tertiärprävention geht es im Wesentlichen um

  • die Verhütung der Verschlimmerung einer bereits eingetretenen Krankheit durch sachgemäße Behandlung sowie
  • Maßnahmen zur Verhütung von Folge und/oder Begleiterkrankungen.

4 Präventionsansätze

4.1 Verhaltensprävention

Die Verhaltensprävention versucht, Einfluss auf das Verhalten von Individuen und Gruppen zu nehmen (individueller Ansatz), z. B. durch Kurse zur gesunden Ernährung. Sie will helfen, die eigene Gesundheit so zu erhalten oder voranzubringen, dass Angebote und Aktivitäten, die die Gesundheit fördern, zugleich Freude und Vergnügen verschaffen.

4.2 Verhältnisprävention

Die Verhältnisprävention bezieht sich auf Veränderungen der Umwelt oder der Arbeits- und Lebenswelt (strukturelle Prävention – Settingansatz). Es geht dabei um den Aufbau gesundheitsförderlicher Verhältnisse. Dadurch sollen die Gesundheitschancen der Bevölkerung vergrößert werden. Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sind in § 20a SGB V beschrieben.

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