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Photovoltaik-Großanlage / 5.2 Einspeisegenehmigung

Joachim Gutmann
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Ab einer Größe der PV-Großanlage von 30 kWp ist zu beachten, dass vom zuständigen Energieversorger eine Einspeisezusage eingeholt werden muss. Diese Zusage wird meist direkt vom Installationsbetrieb bei der Anmeldung des Großprojekts beim zuständigen Netzbetreiber angefordert. Diese ist dann bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten gültig.

Nachdem der Antrag auf Einspeisung gestellt wurde, wird vom Netzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Netzverträglichkeitsprüfung kann zwischen 4 und 14 Wochen in Anspruch nehmen. Sieht der Energieversorger die Netzverträglichkeit als nicht gegeben, ist er nach § 9 EEG verpflichtet, seine Netzkapazität vor Ort zu erweitern. In der Regel wird jedoch eine Einspeisezusage erteilt.

Im Zuge der Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt der Netzbetreiber den günstigsten Einspeisepunkt für die PV-Großanlage. Weist der Energieversorger dem Anlagenbetreiber einen Einspeisepunkt zu, der weiter entfernt ist als der nächstgelegene, muss der Energieversorger die entstehenden Mehrkosten übernehmen. Die Kosten für die Elektroinstallation bis zum nächstgelegenen Einspeisepunkt trägt in jedem Fall der Anlagenbetreiber.

 
Hinweis

Frühzeitige Prüfung

Um den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einhalten zu können, sollte dieser Schritt möglichst früh in die Planung der PV-Großanlage einbezogen werden. Im Einspeiseantrag sollte die höchstmöglich installierbare Leistung der Anlage vermerkt und beantragt werden. Der Wert kann nur nach unten korrigiert werden, falls eine kleinere Nennleistung realisiert wird. Die Zusage der Einspeisevergütung bleibt trotz der Veränderung bestehen.

Spätestens am Tag der Inbetriebnahme muss die Photovoltaik- Großanlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Der Netzbetreiber kann unter bestimmten Voraussetzungen den A...

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