Smart Meter (intelligente Stromzähler) sind internetfähig und können über eine Kommunikationseinheit (Smart Meter-Gateway) aktuelle Verbrauchs- und Erzeugungsdaten in Echtzeit liefern.
Unterscheidung
Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler, dem sog. Ferrariszähler, gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen.
Moderne Messeinrichtungen
Teilweise sind auch schon moderne Messeinrichtungen installiert. Dabei handelt es sich um digitale Stromzähler, die die Stromverbrauchsdaten speichern und auf einem Display darstellen. Wird diese moderne Messeinrichtung um das Smart-Meter-Gateway ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem.
Intelligentes Messsystem
Das Smart-Meter-Gateway kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten.
Die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist wichtig, da das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für beide Messeinrichtungen unterschiedliche Anforderungen stellt. Dies betrifft den Umfang der Geräte, deren Funktion und die anfallenden Kosten.
Bei der PV-Anlage können die Smart Meter den Haushaltsstromverbrauch und die Einspeiseleistung in Echtzeit erfassen und diese Daten an ein Energiemanagementsystem übermitteln. Meist wird ein Smart Meter installiert, das vom gleichen Hersteller wie der Wechselrichter stammt, um eine optimale Anbindung an das im Wechselrichter integrierte Energiemanagement zu gewährleisten.
Ob ein intelligentes Messsystem eingebaut wird oder nur eine moderne Messeinrichtung, entscheidet zunächst einmal der Messstellenbetreiber. Das ist in den meisten Fällen der örtliche Stromnetzbetreiber. Dieser entscheidet auch, wann die neuen Zähler installiert werden.
Der lange Weg zum Smart-Meter-Rollout
Smart Meter sollten ursprünglich nach Maßgabe des "Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende" schrittweise bundesweit eingeführt werden. Mit dem Gesetz wurde die rechtliche Grundlage für den Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen geschaffen.
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Kern des Artikelgesetzes ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das am 2.9.2016 in Kraft getreten ist und die Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb bündelt. Es regelt die technischen Anforderungen, die Finanzierung und die Datenkommunikation und legt damit die Grundlagen für die Einführung intelligenter Messsysteme.
Doch die Umsetzung des Gesetzes erfolgte nur sehr schleppend, weshalb das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober 2022 Konsequenzen aus dem verzögerten Rollout zog und einen politischen Neustart des Smart-Meter-Rollouts ankündigte. Mit dem im April 2023 verabschiedeten "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" (GNDEW) soll der Rollout beschleunigt werden, indem in den neu gefassten §§ 29 bis 31 i. V. m. § 45 MsbG ein gesetzlicher Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen und Zeitrahmen verankert wurde. Die Bundesregierung hat verschiedene Ziele für den Rollout festgelegt, darunter mindestens 20 % bis Ende 2025 und mindestens 50 % bis Ende 2030. 2032 soll der Rollout zu 90 % abgeschlossen und 90 % der Zähler mit Smart Metern ausgestattet sein.
Rollout-Fahrplan
Der Plan sieht vor, dass
- ab 2025 alle Verbraucher auf eigenen Wunsch Smart Meter nutzen können. Spätestens 2032 sollen dann in den meisten Haushalten und bei Großverbrauchern wie Unternehmen, Schulen und Schwimmbädern digitale Messgeräte verpflichtend im Einsatz sein.
- Ab 2025 müssen Stromanbieter außerdem einen dynamischen Tarifvertrag anbieten.
- Darüber hinaus sollen Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber künftig nicht mehr als 20 EUR pro Jahr für ein intelligentes Messsystem zahlen. Dafür müssen Netzbetreiber mehr Kosten übernehmen.
Abb. 6: Fahrplan für den Smart-Meter-Rollout, Quelle: BMWE
Bundesweiter Rollout
Der bundesweite Rollout der Smart-Meter-Technologie wird über die Messstellenbetreiber realisiert. Im Rahmen eines "agilen Rollouts" (siehe Abb. 6) ist ab sofort der Einbau intelligenter Zähler mit den bereits zertifizierten Geräten bei Verbrauchern bis 100.000 Kilowattstunden und Erzeugern bis 25 Kilowatt möglich, selbst wenn noch nicht alle Funktionen freigeschaltet werden können. Für bereits installierte Anlagen ab 7 kWp wird ein Smartmeter-Gateway zur Messung der Ist-Einspeisung und für Neuanlagen ab 25 kWp ein Smartmeter-Gateway zur Messung der Ist-Einspeisung und zur Regelung der Einspeiseleistung verlangt. Bei einem Verbrauch bis 6.000 Kilowattstunden und Erzeugungsanlagen zwischen 1 und 7 Kilowatt Leistung sollen Smart Meter zunächst optional bleiben.
Die Fristen für den Vollzug des bundesweiten Rollouts orientieren sich nun am Zieljahr 2030. Bis dahin soll die digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem stehen. Betreiber von PV-Anlagen müssen aber nicht selbst aktiv werden, können natürlich aber einen Messstellenbetreiber mit der kostenpflichtigen Installation beauftrag...
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