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Pflegeversicherung: Digitales Verfahren zum Nachweis der ... / 5.3 Historienabfragen

Timo Geiger
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Arbeitgeber und Zahlstellen können auch konkrete Zeiträume in der Vergangenheit per Historienanfrage mit einem Ab-Datum und einem Bis-Datum elektronisch abfragen. Bei Historienanfragen wird kein Abonnement beim BZSt eingerichtet. Das Bis-Datum entspricht dem Ende der Beschäftigung oder dem Ende des Versorgungsbezugs und ist nur für Historienanfragen zugelassen. Das Bis-Datum muss in der Vergangenheit liegen, bezogen auf das Datum der Historienanfrage.

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