Grundlage für eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter ist das sogenannte "Drei-Säulen-Prinzip". Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden die zweite und dritte Säule, die betriebliche und private Altersvorsorge für die Arbeitnehmer immer wichtiger.
Arbeitnehmer haben seit dem 1.1.2002 einen verbindlichen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung anzubieten und ihnen die Möglichkeit zu geben, zukünftige Gehaltsansprüche umzuwandeln, wenn sie dies verlangen.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet gegenüber der privaten Vorsorge erhebliche Vorteile, die Regelungen sind allerdings sehr komplex.
Das Outsourcing der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ermöglicht es Unternehmen, die Verwaltung und Gestaltung komplexer Vorsorgepläne an externe Experten zu übergeben. Diese spezialisierten Dienstleister übernehmen die Beratung, Implementierung und fortlaufende Verwaltung der Altersversorgungspläne, einschließlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und steuerlicher Bestimmungen. Sie sorgen dafür, dass die bAV-Modelle den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen und optimal auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter zugeschnitten sind. Unternehmen profitieren von der Expertise dieser Anbieter, da sie die administrativen und finanziellen Risiken minimieren und gleichzeitig sicherstellen, dass die bAV effizient und transparent verwaltet wird. Zudem wird durch Outsourcing der administrative Aufwand für die interne HR-Abteilung reduziert, wodurch mehr Zeit für strategische Personalthemen bleibt.
Vor allem Klein- und mittlere Betriebe sollten bei der betrieblichen Altersvorsorge fachlichen externen Rat einholen und auch die Abwicklung ggf. extern durchführen lassen.