Seilleitern sind Leitern, deren Sprossen mit Tragmitteln, z. B. Seilen oder Ketten verbunden sind. Gegenüber allen anderen Leitern lassen sie sich platzsparend zusammenlegen. Für Seilleitern ist auch die Bezeichnung Strickleiter gebräuchlich.
Aufgehängt werden Seilleitern zu ihrer Benutzung
- frei und gegen Pendeln gesichert oder
- an Wänden von Gebäuden anliegend.
Seilleitern werden verwendet, wenn der Einbau von Steigleitern oder Steigeisengängen sowie der Einsatz von Leitern, Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich ist. Die Absturzhöhe/Steighöhe bei Seilleitern darf höchstens 5 m betragen.
Seilleitern müssen gegen unbeabsichtigtes Aushängen gesichert und sicher befestigt sein. Seilleitern mit und ohne Abstandshalter sind als Fluchtweg an Gebäuden ungeeignet (DGUV-I 208-016).
Konkrete Anforderungen an Seilleitern waren in der zurückgezogenen DGUV-I 208-013 "Seilleitern" enthalten. Anforderungen an Hersteller waren:
- den Tragfähigkeitsnachweisen ist neben dem Eigengewicht der Seilleitern eine Last von 1.500 N zugrunde zu legen;
- der Abstand der Sprossen darf das Maß von 333 mm nicht überschreiten. Sprossen müssen gleiche Abstände voneinander haben;
- Sprossen dürfen sich nicht in ihrer Befestigung drehen können;
- Sprossen müssen trittsicher sein. Sprossen aus Metall sind trittsicher, wenn ihre Auftrittsfläche mind. 20 mm beträgt und wenn ihre Trittfläche profiliert oder mit einem geeigneten Überzug versehen ist. Rundsprossen aus Holz sind trittsicher, wenn sie in Sprossenmitte einen Durchmesser von mind. 35 mm und an den Befestigungsteilen von mindestens 24 mm haben;
- der lichte Abstand zwischen den beiden Tragseilen muss mind. 300 mm betragen,
- bei Seilleitern, die für den Einsatz an Wänden von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen bestimmt sind, müs...