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Nutzungen und Nutzungsrechte im Bilanzsteuerrecht (BB 2023, Heft 35, S. 1963)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Nutzungsrechten ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Die Frage ist, ob Nutzungsrechte bilanzsteuerrechtlich wie "gewöhnliche" Wirtschaftsgüter zu behandeln sind oder ob ihr besonderer Inhalt ("abgespaltene Befugnisse") eine differenzierte Behandlung erfordert. Fraglich ist auch, ob alle Nutzungsrechte einheitlich zu behandeln sind oder ob der jeweilige steuerrechtliche Zusammenhang (etwa Nutzungsrechte zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern) von Bedeutung ist. Zu erörtern ist ferner, ob und wie sich die Einlageregelungen auf die Behandlung von Nutzungsrechten auswirken. Und schließlich ist darauf einzugehen, ob und wie die Drittaufwandsproblematik die Behandlung von Nutzungsrechten beeinflusst. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit diesen Fragen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.

I. Begriffsbestimmungen

1. Wirtschaftsgut

Als Wirtschaftsgut werden gemeinhin Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten, wirtschaftliche Vorteile, definiert, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind[1] und einzeln oder im Zusammenhang mit dem Betrieb übertragbar sind, sofern die Aufwendungen einen über die Dauer des jeweiligen Steuerabschnitts hinausreichenden Nutzen für das Unternehmen haben.[2]

Wirtschaftsgüter sind die bilanzsteuerrechtliche Grundeinheit;[3] das Bilanzsteuerrecht rechnet in Wirtschaftsgütern; Wirtschaftsgüter führen – unabhängig von ihrer Herkunft – bei einkommensteuerrechtlich relevanter Nutzung zu entsprechendem Aufwand. Wirtschaftsgüter entstehen regelmäßig aus Anschaffungs- oder Herstellungsvorgängen und sind mit einem entsprechenden Aufwand verbunden, können im Einzelfall aber auch unentgeltlich erworben sein. Sie erfassen materielle un...

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