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Nutzung von Dienstwagen

Susanne Kowalski
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Zusammenfassung

Verfügen Vereine als Arbeitgeber über eigene oder geleaste Pkws, werden diese möglicherweise den Mitarbeitern des Vereins vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Dann sind die Fahrzeuge im Rahmen eines geldwerten Vorteils zu versteuern. Hierbei gelten unterschiedliche Regelungen für Elektroautos, Hybride und Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Dieser Beitrag führt durch den Steuerdschungel und stellt eine Musterlösung mit den Alternativen Ein-Prozent-Regelung und Fahrtenbuchmethode vor.

 

Die 4 häufigsten Fallen

1. Wahlrecht nicht bekannt

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass alternativ zur Ein-Prozent-Regelung die Fahrtenbuchmethode zur Disposition steht.

2. Sonderregelungen

Für die Anwendung der Ein-Prozent-Methode für Elektro- und Hybridfahrzeuge gibt es zahlreiche Sonderregelungen, die dem Arbeitnehmer in vielen Fällen Vorteile verschaffen, wenn diese bekannt sind.

3. Höchstgrenze

Für die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gelten steuerliche Vorteile für innovative Antriebe nur dann, wenn diese den Bruttolistenpreis von zurzeit 60.000 Euro nicht überschreiten.

4. Unvollständige Versteuerung

Zusätzlich zur Versteuerung der Privatfahrten sind unter Umständen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie Fahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung zu versteuern.

1 Aus der Praxis

Ein hessischer Golfclub beschäftigt zwei fest angestellte Golftrainer, die im Auftrag des Vereins nicht nur Interessierte auf der vereinseigenen Anlage, sondern auch in Nachbarvereinen trainieren. Beiden Teaching Pros wird jeweils ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, die diese auch für private Zwecke nutzen dürfen. Der 40-jährige Golftrainer Steven wohnt direkt auf der Vereinsanlage seines Arbeitgebers. Sein Kollege ist in einem 20 Kilometer entfernten Ort beheimatet. Obwoh...

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