Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Notwegrecht / 2.1 Gesetzeslage

Dr. Michael Cirullies
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Manche Grundstücke sind mit Dienstbarkeiten zugunsten von Versorgungsunternehmen belastet, die dort ihre Leitungen für Erdgas oder dergleichen verlegt haben. Inzwischen werden die vorhandenen Trassen verstärkt für die Neuverlegung von Leerrohren und Lichtwellenleiterkabeln zwecks Errichtung einer Telekommunikationslinie genutzt.

Zur Förderung der neuen Technologien wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG)[1] erlassen. Es wurde im Jahr 2004 zur Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht neu gefasst[2] und im Jahr 2012 novelliert.[3] Dabei wurden u. a. die Duldungspflichten von Grundstückseigentümern bei Ausbaumaßnahmen für moderne Glasfaserinfrastrukturen spürbar ausgeweitet.

Erneute Gesetzesänderung 2021

Die weiter zunehmende Digitalisierung erforderte eine flächendeckende Verfügbarkeit von Telekommunikationsdiensten mit hohen Bandbreiten. Zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie trat jüngst das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in Kraft.[4]

Durch Art. 1 dieses Gesetzes wurde auch das Telekommunikationsgesetz neu gefasst.[5]

[1] In Kraft seit 1.8.1996, BGBl 1996 I S. 1120; vgl. dazu näher Schütz, NVwZ 1996, 1053.
[2] BGBl 2004 I S. 1190; vgl. ausführlich Scherer, NJW 2004, 3001.
[3] Art. 1 des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen v. 3.5.2012, BGBl I S. 1717, in Kraft seit 10.5.2012; dazu eingehend Freund/Bary, NVwZ 2012, 1504; ferner Scherer/Heinickel, NVwZ 2012, 585.
[4] Gesetz v. 23.6.2021, BGBl. I S. 1858, dazu BT-Drs. 19/26108.
[5] In Kraft seit 1.12.2021.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Energiewirtschaftsgesetz / § 50a [vom 12.07.2022 bis 31.03.2024]
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Heizkostenverordnung (ZertVerwV) / 1.4 Erfasste Kosten
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen
Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen
Bild: Haufe Shop

Die neue Auflage des Standardwerks beschreibt neben den Richtlinien für das Rechnungswesen auch den Jahresabschluss und Lagebericht bis hin zur Offenlegung speziell für die Wohnungswirtschaft. Alle Änderungen im Jahresabschluss sind berücksichtigt.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren