Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus: Antragsberechtigte, Förderhöhe, Verfahrensablauf

Florian Künstle
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

Durch die Neustarthilfe soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Sie erhalten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 EUR für den Zeitraum Januar 2021 bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss. Seit dem 16.2.2021 können Anträge gestellt werden. Mitte März 2021 wurde die Neustarthilfe grundlegend verändert. Neben einer Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten wurde auch die von vielen Soloselbständigen und auch der Beratungspraxis schon seit längerem geforderte Möglichkeit geschaffen, dass prüfende Dritte die Anträge über das bekannte elektronische Portal stellen können. Die derzeit aktuellen FAQ datieren vom 12.11.2021.

Die Bundesregierung hat die Neustarthilfe lt. einem Regierungsbeschluss vom 9.6.2021 bis zum 31.12.2021 als Neustarthilfe Plus verlängert. Die Neustarthilfe Plus wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III Plus gewährt und deckt die Förderzeiträume 1.7. bis 30.9.2021 (3. Quartal 2021) und/oder 1.10. bis 31.12.2021 (4. Quartal 2021) ab. Pro Förderzeitraum umfasst die Neustarthilfe Plus einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.500 EUR für Soloselbstständige und Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin bzw. einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 EUR für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern sowie Genossenschaften.

Entsprechende, eigene FAQ wurden am 16.7.2021 veröffentlicht, der derzeitige Aktualisierungsstand datiert vom 12.11.2021. Anträge können seit Ende Juli 2021 gestellt werden, die Antragsfrist läuft nun bis zum 31.3.2022.

Seit der letzten Aktualisierung der FAQ zur Neustarthilfe (Aktualisierungsstand 12.11.2021) wird das seit längerem angekündigte, nachträgliche Wahlrecht der Antragsteller zwischen der Neustarthilfe und der Überbrückungshilfe III genauer ausgeführt (vgl. FAQ zur Neustarthilfe, Ziffer. 7). Antragsteller können nunmehr nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung ihres Antrages von der Neustarthilfe zur Überbrückungshilfe III wechseln und umgekehrt. Darüber hinaus wurden Informationen zur Endabrechnung im Todesfall des Antragstellenden ergänzt.

Die letzten Aktualisierungen der Neustarthilfe Plus vom 12.11.2021 bzw. 2.12.2021 enthalten im Wesentlichen Informationen zu Änderungsanträgen bei der Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Juli bis September und zur Endabrechnung im Todesfall des Antragsstellenden. Noch nicht in den FAQ per 12.11.2021 enthalten wardie Verlängerung der Antragsfrist und der Fristen für Änderungsanträge (soweit bislang möglich) der Neustarthilfe Plus auf den 31.3.2022 – die entsprechenden Informationen zu Änderungsanträgen bei der Neustarthilfe Plus und zur Verlängerung der Antragsfrist (31.3.2021) sowie der Endabrechnungsfrist (30.6.2022) wurden mit der Änderungsversion der FAQ vom 2.12.2021 ergänzt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

FAQ Neustarthilfe vom 16.2.2021 in der Aktualisierungsfassung vom 2.12.2021, freigeschaltetes Antragsportal zur Neustarthilfe vom 16.2.2021, FAQ Neustarthilfe Plus in der Aktualisierungsfassung vom 2.12.2021, freigeschaltetes Antragsportal zur Neustarthilfe Plus vom 24.6.2021.

1 Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III: Grundsätzliches

Die FAQ für die bereits am 13.11.2020 angekündigten Neustarthilfen wurden am 16.2.2021 und somit wenige Tage nach den FAQ zu den regulären Überbrückungshilfen III, in deren Rahmen sie anzusiedeln sind, veröffentlicht. Seit dem 16.2.2021 können Anträge gestellt werden. Durch die Neustarthilfe soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Sie erhalten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 EUR für den Zeitraum Januar 2021 bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss. Damit können Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 50 % des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten – maximal jedoch die o. g. 7.500 EUR. Diese Grenze gilt für Soloselbständige und seit Mitte März 2021 auch für Ein-Personen-Kapitalgesellschaften. Sie beträgt maximal 30.000 EUR für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften – ebenfalls eine Neuerung, die Mitte März im Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung des Programms etabliert wurde.

Im Vergleich zu den vorab kommunizierten Eckpunkten zur Neustarthilfe ergaben sich durch die FAQ einige, teils durchaus bemerkenswerte Neuerungen. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u. ä. anzurechnen. Es handelt sich um einen Zuschuss, der – wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen – nicht zurückzuzahlen ist. Die wesentlichen Änderungen durch die letzten Aktualisierung der FAQ per 30.6. bzw. 27.8.2021 beziehen sich auf die freigeschaltete Möglichkeit der Direktantragstellung für Personengesellschaften sowie die Öffnung der Neustarthilfe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    217
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    156
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    131
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    124
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    124
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    121
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    119
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    118
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    116
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    115
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    111
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    107
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    100
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    99
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    93
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    91
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    90
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    89
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Steuern sparen: 100 Steuertipps & Tricks 2024/25
100 Steuertipps & Tricks 2024/25
Bild: Haufe Shop

Simon Neumann kennt die Tricks zum Steuern-Sparen wie kaum ein anderer. Die Erklärvideos auf seinem YouTube-Kanal FinanzNerd und bei TikTok nehmen die Angst vor der Steuererklärung und erreichen monatlich fast 10 Millionen Zuschauer. Seine Erfahrungen hat er in einfache Worte verpackt und mit konkreten Anleitungen versehen: In seinem Buch präsentiert er die 100 wichtigsten Steuertipps & Tricks 2024/25 – verständlich erklärt und leicht anwendbar.


Neustarthilfe und Neustarth... / Zusammenfassung
Neustarthilfe und Neustarth... / Zusammenfassung

 Überblick Durch die Neustarthilfe soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Sie erhalten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren