Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Neueinstellung und Einarbeitung in den betrieblichen Arb ... / 1 Vor der Einstellung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Je besser ein Mitarbeiter mit seinen Möglichkeiten und Kompetenzen zu seiner neuen Arbeitsstelle und den anfallenden Tätigkeiten passt, desto geringer ist das Risiko, dass es zu gesundheitlichen Problemen oder Sicherheitsrisiken kommt. Anders herum betrachtet steigt dadurch ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, dass das Arbeitsverhältnis lange gehalten und effektiv gestaltet werden kann. Daher ist wesentlich, schon im Rahmen des Einstellungsverfahrens Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen.

1.1 Fachliche Qualifikation, Aus- und Weiterbildung

In jedem Einstellungsverfahren ist der Arbeitgeber bestrebt, einen neuen Mitarbeiter zu rekrutieren, der möglichst exakt die fachlichen Anforderungen erfüllt. Daher ist es selbstverständlich, dass die der Tätigkeit entsprechenden Ausbildungsabschlüsse und ggf. weitere Qualifikationen im Auswahlverfahren nachgewiesen werden müssen. Eine gute fachliche Qualifikation ist auch Grundlage und Bedingung für umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Einige berufliche Qualifikationen haben besondere Relevanz in sicherheitstechnischer Sicht. Dabei geht es um Ausbildungsnachweise, die nicht ohne Weiteres durch betriebliche Einarbeitung ersetzt werden können und deren Fehlen im Schadensfall schwerwiegende rechtliche Folgen haben kann, z. B.

  • Gabelstaplerausbildung: Ohne eine regelgerechte praktische und theoretische Fahrausbildung darf der Arbeitgeber einen Beschäftigten nicht mit dem Führen eines Flurförderzeugs beauftragen. Da eine solche Ausbildung einen Aufwand von mehreren Tagen zzgl. Kurskosten erfordert, ist sie bei entsprechenden Tätigkeitsanforderungen in der Bewerbungsphase durchaus relevant. Dessen ungeachtet müssen aber auch ausgebildete Fahrer im neuen Betrieb vor Ort dokumentiert eingewiesen werden.
  • Führerscheine nach Fahrerlaub...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Diskriminierung / 7.2 Schadensersatz und Entschädigung
    1
  • Mindestlohn / 4.5 Mindestlohn für Auszubildende
    1
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Laufendes Arbeitsverhältnis / 1 Rechte und Pflichten des befristet Beschäftigten
    0
  • BGM in kleinen und mittleren Unternehmen / 7 Umsetzung und Praxis des BGM in KMU – Best-Practice
    0
  • Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / § 6 Urlaub
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs / 2.2 Durchführung der Neuberechnung
    0
  • Jansen, SGB VI § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente / 2.1.1 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 1
    0
  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Wie Human Resources KI vorantreibt: KI statt K.O.
KI statt KO
Bild: Haufe Shop

Entdecken Sie mit dem Buch von Dominique René Fara, wie KI die HR-Welt revolutioniert! Das People Operating System bietet einen klaren Bauplan für zukunftsfähige HR-Abteilungen, die gestalten statt verwalten. Praxisbeispiele zeigen, wie Ängste abgebaut und KI-Potenziale genutzt werden können!


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren