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Neue Grundsteuer: BFH hat Zweifel am Bundesmodell

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die neue Grundsteuer entschieden. Zweifel bestehen an der pauschalen Bewertung im Bundesmodell – Eigentümer müssen einen niedrigeren Wert des Grundstücks nachweisen können. Das letzte Wort könnte das Bundesverfassungsgericht haben.

Besteht der Verdacht, dass die pauschal ermittelten Werte für die neue Grundsteuer deutlich zu hoch sind, muss die Feststellung ausgesetzt werden. Die Eigentümer müssen die Chance bekommen, einen tatsächlich niedrigeren Wert mit Gutachten nachzuweisen, dass die Werte so stark abweichen, dass das Übermaßverbot verletzt ist.

Allerdings müssen die Betroffenen Abweichungen von mindestens 40 % glaubhaft machen, damit es am Ende auch zu einer Korrektur der Steuer kommt. Ist die Differenz kleiner, ändert sich nichts an der pauschal festgesetzten Steuer.

Das geht aus Entscheidungen des BFH in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hervor, die am 13. Juni veröffentlicht wurden. Konkret geht es um das sog. Bundesmodell, das 11 von 16 Bundesländer nutzen. Da bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, war vom Gericht nicht mehr zu prüfen, ob die neue Berechnung grundsätzlichen, verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegt (BFH, Beschlüsse v. 27.5.2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV))

Grundsteuerwertfeststellungen nicht rechtmäßig

Beim Bundesmodell werden die Werte relativ pauschal ermittelt. Die Eigentümer hatten eingewandt, dass ihre Immobilien sehr viel weniger wert seien – unter anderem wurden dabei schlechte Zugänglichkeit des Grundstücks bzw. ein sehr schlechter Zustand des Hauses angeführt.

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hatte Ende November 2023 "ernstliche Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln angemeldet und gab in einem Eilverfahren z...

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