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Neue, geänderte und neu gefasste Vorschriften März 2026 / 1.3 Technisches Regelwerk

Dipl.-Ing. Jürgen Knopp
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TRGS 505: Blei
Fassung 27.02.2026
Fundstelle GMBl 2026 S. 146-161 v. 27.02.2026 [Nr.8]
Änderung Überarbeitete Fassung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Wesentliche Änderungen betreffen u. a.

  • Einführung eines Luftgrenzwerts für Blei zur Umsetzung der Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2024/869 vom 13. März 2024 (Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate)
  • Aktualisierung an den aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere der geänderten Gefahrstoffverordnung.
  • Festlegung von Regeln für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis.
  • Anpassung der Vorgaben für die Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei und Bleiverbindungen nach dem Stand der Technik.
  • Aktualisierung der Vorgaben zur tätigkeitsbezogenen Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung der Beschäftigten.
  • Übernahme des Wertes von 45 μg Blei/l Blut gemäß RL (EU) 2024/869 als Referenz für die Hintergrundexposition.

 

 
TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Fassung 31.03.2026
Fundstelle GMBl 2026, S. 250 [Nr. 12]
Änderung Anlage 1
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

In Anlage 1 Tabelle 1 "Liste der stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen" werden folgende Einträge ergänzt:

  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffgemische, insbesondere solche, die Benzo[a]pyren enthalten, die Karzinogene im Sinne der Richtlinie 2004/37/EG sind
  • Mineralöle, die zuvor in Verbrennungsmotoren zur Schmierung und Kühlung der beweglichen Teile des Motors verwendet wurden

 

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