1 Pensionszusage/Altersgrenze
Teilweiser Verstoß einer Pensionszusage gegen das Eindeutigkeitsgebot und verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Pensionszusage mit vorzeitigem Bezug (Vollendung des 60. Lebensjahres):
- Liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Auslegungsregel des § 133 BGB vor, weil anlässlich der Auslegung eines Teils einer Pensionszusage (vorzeitiger Pensionsbezug) durch das FG nicht der wirkliche Wille erforscht wurde?
- Ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 EStG "soweit" möglich, als mit Eintritt der Regelaltersgrenze von 65 Jahren alle Voraussetzungen für eine Pension vorliegen, auch wenn die Voraussetzungen für den vorzeitigen Pensionsbezug nicht dem Eindeutigkeitsgebot nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG genügen?
- Indiziert die Vereinbarung des 60. Lebensjahres als Mindestpensionsalter bei einem als beherrschend anzusehenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine gesellschaftsrechtliche (Mit-)Veranlassung einer Pensionszusage und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung für Pensionszahlungen vor der Regelaltersgrenze von 65 Jahren?
- Kann ein Verstoß gegen das Probezeiterfordernis und eine hierdurch begründete verdeckte Gewinnausschüttung durch eine später erneut erfolgende Neuzusage der Pension unter Aufhebung der Altzusage geheilt werden?
BFH Verfahren I R 29/21, Vorinstanz FG Düsseldorf, Urteil v. 9.6.2021, 7 K 3034/15 K,G,F, Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
2 Firmenwagen/Mindestbemessungsgrundlage
Überlassung eines Firmenfahrzeugs an Arbeitnehmer als entgeltliche Vermietungsleistung:
- Handelt es sich bei der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs an seinen Arbeitnehmer --auch zu Privatfahrten-- auch dann um eine entgeltliche Vermietungsleistung i.S. des § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG, wenn der Arbeitnehmer hierfür keine Zahlung leistet, keinen Teil seiner Barvergütung verwendet und auch nicht nach einer Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach der Anspruch auf Nutzung des Firmenfahrzeugs mit dem Verzicht auf andere Vorteile verbunden ist, zwischen verschiedenen vom Steuerpflichtigen angebotenen Vorteilen gewählt hat, sondern lediglich seine Arbeitsleistung erbringt?
- Ist, soweit in der Zuzahlung durch den Arbeitnehmer des auch zu Privatfahrten genutzten Fahrzeugs ein Entgelt gesehen wird, die Mindestbemessungsgrundlage entsprechend § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG anzuwenden, wenn die Leistung --wäre sie unentgeltlich-- in Deutschland nicht steuerbar wäre?
BFH Verfahren V R 25/21, Vorinstanz FG des Saarlandes, Urteil v. 29.7.2021, 1 K 1034/21, Rechtsmittelführer: Verwaltung
3 Gewerbesteuerpflicht/Betriebsverpachtung
- Handelt es sich auch dann um den Übergang eines Gewerbebetriebs im Ganzen (§ 2 Abs. 5 GewStG), wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht vom bisherigen Betriebsinhaber auf den neuen Betriebsinhaber übertragen, sondern lediglich verpachtet werden?
- Fingiert § 2 Abs. 5 GewStG ein lückenloses Bestehen des Steuergegenstands (einen lückenlosen Übergang der sachlichen Gewerbesteuerpflicht) oder ist auch in diesen Fällen die Prüfung des Zeitpunkts des erstmaligen Vorliegens eines Steuergegenstands beim Übernehmer erforderlich (Erfüllung aller Merkmale eines Gewerbebetriebs einschließlich der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr)?
- Beginnt der Gewerbebetrieb des Pächters bereits mit dem Wirksamwerden des Pachtvertrags, wenn der Pächter die angepachteten Betriebsräume nicht sofort, sondern erst nach einer mehrwöchigen Renovierung für seine Kundschaft öffnet? Können die vor Eröffnung der Betriebsräume angefallenen Aufwendungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags abgezogen werden oder handelt es sich um gewerbesteuerrechtlich unbeachtliche Kosten für Vorbereitungshandlungen?
BFH Verfahren X R 17/21, Vorinstanz FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.7.2021, 3 K 1383/20, Rechtsmittelführer: Verwaltung
4 Ermäßigter Steuersatz/Beherbergungsleistungen
Unterliegt die Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG) oder dem Regelsteuersatz, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden?
BFH Verfahren XI R 22/21, Vorinstanz Niedersächsisches FG, Urteil v. 19.8.2021, 5 K 174/19, Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger