Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Nachhaltige Kommunalpolitik und kommunale Finanzen / 3.1 Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)

Dr. Christian Ante, Dipl.-Verww. (FH) Markus Bührer
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Bezogen auf die staatliche Finanzpolitik bedeutet Nachhaltigkeit, dass der Staat in der Lage sein muss, seine Aufgaben stetig, d.  h. auf Dauer, zu erfüllen. Intergenerativ gerecht erfüllt er diese, wenn er den vollständigen Ressourcenverbrauch einer Periode erwirtschaftet, diesen also durch Ressourcenaufkommen ausgleicht.

Die politischen Entscheidungsträger benötigen Informationen darüber, ob die interperiodische Gerechtigkeit zunächst geplant und später – beim Periodenabschluss – auch erzielt wird. Hierzu ist ein Ergebnishaushalt erforderlich, in dem auf Planungsebene der gesamte Aufwand einer Periode (Ressourcenverbrauch) durch Ressourcenaufkommen (Ertrag) erwirtschaftet wird. Dass die Vorgaben des ausgeglichenen Haushalts im Vollzug auch eingehalten wurden, wird ex post mit der Ergebnisrechnung dargelegt (politische Kenntnisnahme). Da die jahrhundertelang von den Kommunen sowie von Land und Bund weiterhin eingesetzte Kameralistik nicht den Ressourcenverbrauch, sondern den Geldverbrauch darstellt, ist ein Wechsel zur Doppik für alle staatlichen Ebenen angezeigt.

Vollständig umgesetzt ist dieser bisher nur auf kommunaler Ebene; in Baden-Württemberg wird das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) seit 2020 in allen Gemeinden angewendet. Der Einsatz der kommunalen Doppik ermöglicht auch die Darstellung der Folgekosten von einzelnen Projekten und damit der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen für die nächsten Generationen. Damit basieren Entscheidungen der Gemeinderäte auf einer besseren Grundlage als bisher. Das Informationsproblem der gewählten Repräsentanten und Bürger verringert sich.

Abzuwarten bleibt, ob diese Grundlagen freiwillig Berücksichtigung bei der Entscheidung finden werden, denn allein durch ein neues Haushaltsrecht werden nachhaltigere kommunalpolitische Beschlüsse nicht gefasst. Die Frage wird sein, welche Schlüsse der Gemeinderat oder die Bürgerschaft aus den neu gewonnenen Informationen zieht. Sicherlich werden der Haushaltsausgleich schwieriger darstellbar und die Leistungsfähigkeit einer Kommune in einem neuen Licht erscheinen. Ob die Erkenntnisse des NKHR bei künftigen (Investitions-)Entscheidungen berücksichtigt werden, ist in Baden-Württemberg stark von der persönlichen Einschätzung und Darstellung des Bürgermeisters abhängig. Dieser ist nicht nur Verwaltungschef, sondern auch Politiker. Das Motivationsproblem muss hier gelöst werden.

Neu gesetzte Messlatte

Vielmehr als das NKHR selbst wird darum entscheidend sein, welche haushaltspolitische Messlatte durch das Land nun gelegt wird. Bisher war dies in der Kameralistik die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt. Sofern diese erreicht wurde, war der Geldverbrauch einer Gemeinde ausgeglichen. Nicht betrachtet wurde der Ressourcenverbrauch bzw. ob das Gemeindevermögen zu- oder abnimmt. Auch die Vollvermögensrechnung der Kommunen im badischen Landesteil konnte dies nicht bewerkstelligen, da zum Teil auch dort nicht das ganze kommunale Vermögen erfasst oder aber nicht nach einheitlichen Vorgaben bewertet war.

Wenn nun der Erhalt des kommunalen Vermögens die Messlatte sein wird, liegt diese deutlich höher und die Gemeinden müssen vor diesem Hintergrund die Einnahmen und/oder die Ausgaben entsprechend anpassen, damit das in der 1. Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital nicht nach wenigen Jahren aufgezehrt sein wird.

Landkreise und Zweckverbände

Aber auch das Verhältnis zwischen den Kommunen und Landkreisen ist durch die Einführung des NKHR nicht nur in Baden-Württemberg durch das Fehlen einer eigenständigen Finanzierungsgrundlage letzterer (z. B. Hebesatzrecht bzw. Anteil auf die Einkommensteuer) und die Verknüpfung über die Kreisumlage spannungsreicher geworden. So klagten einzelne Gemeinden gegen die Art und Höhe der Umlage.[1] Im Ergebnis müssen die umlagepflichtigen Kommunen vor Festlegung der Kreisumlage angehört und deren Belange angemessen berücksichtigt werden. Da im NKHR der ausgeglichene Ergebnishaushalt für eine nachhaltige Finanzpolitik des Kreises ausreichend ist, müssen Überschüsse in der Regel nicht erwirtschaftet werden und können an die finanzierenden Kreisgemeinden zurückgegeben werden. Fiskalisch kann der Kreishaushalt mit dem eines Zweckverbands verglichen werden, bei dem diese Praxis üblich ist. Allerdings verfügt ein Landkreis über ein demokratisch gewähltes Entscheidungsgremium[2] und kann sich – anders als ein Zweckverband – selbst weitere Aufgaben geben, womit nochmals der Spannungsbogen zwischen dem Kreistag und den finanzierenden Landkreiskommunen aufgezeigt wird. Die neueste Rechtsprechung stärkt letztendlich die Position der Städte und Gemeinden, welche die Kreisumlage entrichten und politisch gegenüber ihren Einwohnern vertreten müssen (z. B. durch Minderleistungen oder Einnahmeerhöhungen auf Gemeindeebene).

[1] Vgl. BVerwG, Urteil v. 27.9.2021, 8 C 29.20, Rz. 19.
[2] Vgl. § 22 LKrO BW.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.4 ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
    25
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
    18
  • ESG-Risikomanagement: eine Einführung / 3 Transitorische Risiken
    15
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 2.11 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
    13
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 1.3 Phase-in-Regelungen
    12
  • Kreislaufwirtschaft als globales Nachhaltigkeitsziel – H ... / 7 Prinzipien der Kreislaufwirtschaft (Die 7R) einschl. Bedeutung in der praktischen Umsetzung
    11
  • § 14 ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften / 1.1 Zielsetzung und Inhalt
    10
  • § 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen / 9 Phase-in-Regelungen
    10
  • § 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
    8
  • § 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 2.2 ISAE 3000 (Revised)
    8
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
    8
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 3.3 ESRS 2 MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
    8
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 3.5 ESRS 2 MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben
    7
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
    6
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.2 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3
    6
  • § 9 ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
    6
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Interessenträger
    6
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Klimaintensive Sektoren
    6
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Operative Kontrolle
    6
  • ISO 50001: Aufbau, normative Anforderungen und Zertifizi ... / 1.5 Kapitel 8: Betrieb – Auslegung, Prozesse und Einkauf
    6
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Sustainability Office
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sustainability
Doppelte Buchhaltung (Doppik): Flammendes Plädoyer für die Doppelte Buchhaltung in öffentlichen Institutionen
Zukunft - Vergangenheit
Bild: Adobe Systems, Inc.

Das IDW hält in seinem neuen Trendwatch Positionspapier ein flammendes Plädoyer für die Doppelte Buchhaltung in öffentlichen Institutionen. Mithilfe der Doppik ließen sich nach Auffassung des IDW die Ansätze der politischen Parteien wie die Forderungen nach soliden Staatsfinanzen, eine nachhaltige, generationengerechte Haushaltswirtschaft und die Erhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit sehr gut umsetzen.


Haufe Shop: Toolbox Strategie und Nachhaltigkeit
Toolbox Strategie und Nachhaltigkeit
Bild: Haufe Shop

Die Toolbox liefert Fach- und Führungskräften einen anwendungsorientierten Werkzeugkasten für nachhaltige Strategiearbeit. Nachhaltige Strategien werden aufgrund von Entwicklungen im Umfeld formuliert, über neue Geschäftsmodelle konkretisiert und im Rahmen der Transformation umgesetzt.


Haufe Fachmagazine
Zum Sustainability Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop
Sustainability Produkte
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren