Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Minijob: Geringfügig entlohnte Beschäftigungen in der En ... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einmalzahlungen bzw. Sonderzuwendungen, die der Arbeitnehmer

  • bei vorausschauender Betrachtung,
  • mit hinreichender Sicherheit,
  • mindestens einmal jährlich

erwarten und als einen Teil seines Einkommens einplanen kann, sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze anteilmäßig zu berücksichtigen. Das gilt auch für Sonderzuwendungen,

  • auf die kein Rechtsanspruch besteht und
  • über deren Gewährung in jedem Jahr neu vom Arbeitgeber entschieden wird.

Führt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze, sind daraus im Monat der tatsächlichen Auszahlung vom Arbeitgeber Beiträge und Abgaben auf Grundlage der geringfügig entlohnten Beschäftigung zu zahlen.

2.1.1 Aus Geschäftsergebnis oder einer Arbeitsleistung des Vorjahres

Resultieren Einmalzahlungen aus dem Geschäftsergebnis oder einer besonderen Arbeitsleistung des Vorjahres, bleiben sie bei der Beurteilung der Beschäftigung außer Acht (z. B. eine individuelle Prämienzahlung). Die Zahlung kann daher zur Überschreitung der Entgeltgrenze führen, ohne den Status der Geringfügigkeit zu gefährden, da sie als gelegentliches bzw. unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze gewertet wird.[1]

[1] S. Abschn. 4.

2.1.2 Ruhendes Beschäftigungsverhältnis

Einmalzahlungen sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts nur insoweit zu berücksichtigen, als sie aus der zu beurteilenden Beschäftigung resultieren. Werden hingegen einmalige Einnahmen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen gezahlt, bleiben sie außer Betracht (z. B. bei Wehrdienst oder Elternzeit).

2.1.3 Verzicht durch den Arbeitnehmer

Hat der Arbeitnehmer auf die Zahlung einer einmaligen Einnahme (z. B. Weihnachtsgeld) im Voraus schriftlich verzichtet, ist die einmalige Einnahme vom Zeitpunkt des Verzichts an bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen. Die arbeitsrechtliche Zulässigkeit eines Verzichts ist dabei unerheblich.

2.1.4 Jubiläumszuwendungen

Auch Jubiläumszuwendungen sind bei ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    1
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Verlängerung und Kettenbefristungen
    1
  • DGUV Information 215-520: Klima im Büro - Antworten auf ... / Frage 23: Wie lüftet man richtig?
    1
  • TVöD-V [bis 31.12.2025] / B. Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
    1
  • Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhei ... / §§ 26 - 27 Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags und bei Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
    1
  • Arbeitnehmer und Selbstständige: Abgrenzung zwischen abh ... / 1.2.4 Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 104 - 113 Titel 1 Geschäftsfähigkeit
    0
  • Entgelt-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Sachsen, 01.08 ... / Anhang 1 zum Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 01. August 2022 gültig mit Wirkung ab 01. Oktober 2022
    0
  • Ruhezeiten / Arbeitsrecht
    0
  • Sommer, SGB V § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe / 1 Allgemeines
    0
  • Sommer, SGB V § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld / 2.5 Entstehen des Anspruchs für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige und für Versicherte nach dem KSVG – gesetzliches Optionskrankengeld (Satz 4)
    0
  • Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 1a Abfindungsanspruch bei ... / 3.3.4 Gesetzlich vorgeschriebener Inhalt
    0
  • TV Sonderzahlungen, Einzelhandel, Nordrhein-Westfalen, 2 ... / § 1 Höhe und Anspruchsvoraussetzungen fürdie tarifliche Sonderzuwendung
    0
  • TV Sozialkassenverfahren, Baugewerbe, Bundesrepublik, 28 ... / §§ 15 - 20 Abschnitt IV Sozialkassenbeiträge
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Nachfolgen optimal vorbereiten: Praxiswissen Offboarding
Praxiswissen Offboarding
Bild: Haufe Shop

Das neue Praxisbuch zeigt, warum der Abschied von Fach- und Führungskräften strategisch begleitet werden muss und wie Unternehmen Übergänge gestalten können, die Wertschätzung ausdrücken, Wissen sichern und Nachfolgen optimal vorbereiten.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren