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Mietrechtliche Besonderheiten nach GEG / 4.3.3 Online-Tool zur Berechnung bzw. Aufteilung der CO2-Kosten

Alexander C. Blankenstein
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Da sich die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr richtet, und dieser sowohl für Vermieter als auch Mieter im Fall des Direktbezugs auch auf Grundlage der vom Energielieferanten mitzuteilenden Angaben zu errechnen ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein äußerst hilfreiches Online-Tool bereitgestellt (https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1). Mithilfe dieses Tools können die Kohlendioxidkosten und ihre Aufteilung in 6 Schritten berechnet werden.

Schritt-für-Schritt-Berechnung

  1. Im 1. Schritt werden Angaben zum Abrechnungszeitraum erfasst und dazu, ob die Kosten für ein zentralbeheiztes Gebäude oder für eine Wohnung zu berechnen und aufzuteilen sind, die gesondert mit Wärme und Warmwasser versorgt wird, was bei einer Versorgung durch eine Etagenheizung von Bedeutung ist.
  2. Im 2. Schritt erfolgt die Abfrage, ob rechtliche Beschränkungen für Arbeiten am Gebäude bestehen (siehe hierzu unten Kap. 4.4).
  3. Im 3. Schritt ist der Energieträger anzugeben, also ob es sich bei diesem um Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle oder ein Wärmenetz handelt.
  4. Im 4. Schritt erfolgt die Angabe des Verbrauchs in kWh. Entsprechend den Eingaben in den vorangehenden Eingabemasken, wird automatisch der jeweils maßgebliche CO2-Preis und der Emissionsfaktor ausgewiesen. § 3 CO2KostAufG verpflichtet ohnehin die Brennstoffliederanten, die entsprechenden Daten in den Rechnungen auszuweisen. Der maßgebliche CO2-Preis und der Emissionsfaktor können notfalls auch im "Informationsblatt CO2-Faktoren" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachgelesen werden (https://www.bafa.de/). Die CO2-Preise sind im Übrigen in Kap. 4.1.1 oben angegeben, die maßgeblichen Emissionsfaktoren ...

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