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Mietrechtliche Besonderheiten nach GEG / 2.8.1 Mieterhöhung nach Fensteraustausch

Alexander C. Blankenstein
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Musterschreiben: Modernisierungsmieterhöhung (hier: Fensteraustausch)[1]

 

Herr/Frau/Eheleute

[Anschrift des Mieters]
 

Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links

Hier: Mieterhöhung nach §§ 559, 559a BGB

Sehr geehrte/r ________________________,

wie Sie wissen, wurde im Zeitraum vom 2.10.2024 bis 18.10.2024 in Ihrer Wohnung eine Modernisierung der Fenster durchgeführt. Der Einbau der neuen Fenster war am 18.10.2024 beendet.

Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der energetischen Modernisierung nach § 555b Nr. 1 BGB.

Die Modernisierungsmaßnahme erfolgte entsprechend der Modernisierungsankündigung vom 12.6.2024. Mit demselben Schreiben habe ich eine voraussichtliche Mieterhöhung von 60,00 EUR angekündigt.

Die bisher vorhandenen Holzfenster hatten einen U-Wert von 2,50 W/(m2K). Sie wurden ausgetauscht gegen moderne, dreifach verglaste Wärmeschutzfenster aus Kunststoff mit einem U-Wert von 0,95 W/(m2K). Die bisherigen Fenster verfügten lediglich über eine Einfachverglasung.

Neben der deutlichen Verbesserung des Wärmedurchgangskoeffizienten durch den Einbau der neuen Kunststofffenster wird auch der Schallschutz verbessert: Die neuen Fenster verfügen über einen Schallschutzwert von etwa 47 dB. Ich nehme hier Bezug auf die beigefügten Pauschalwerte.

Die prognostizierte Energieeinsparung beträgt circa 10 %. Außerdem ist durch die erstmalige Einbringung von Schallschutzfenstern eine weitere Modernisierungsmaßnahme zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache nach § 555b Nr. 4 BGB gegeben.

Die Kosten für die Durchführung des Fensteraustauschs in Ihrer Wohnung belaufen sich gemäß Schlussrechnung der Firma Fenster & Türen, München, vom 25.10.2024 auf 16.000,00 EUR.

Die bisher vorhandenen Fenster waren 20 Jahre alt. Nach der Lebensdauertabelle des Bundes technischer ...

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