Anders als bei den "klassischen" körperlichen Ersthelfern, für die bundesweit verbindliche Mindestquoten gelten, gibt es für Mentale Ersthelfer keine gesetzlich vorgeschriebene Zahl. Pilotprojekte empfehlen jedoch eine Quote von 1 bis 2 Mentalen Ersthelfer pro 50 bis 100 Mitarbeitende – abhängig von Unternehmensgröße, der Branche und der psychischen Belastungslage.
Ähnlich wie bei Sicherheitsbeauftragten sollte auf eine räumliche, zeitliche und emotionale Nähe zu den Kollegen geachtet werden. Aus diesem Grund sollte es idealerweise in jedem Team, Bereich oder jeder Abteilung mindestens einen Mentalen Ersthelfer geben. Manche Unternehmen beginnen damit, zunächst einige Personen auszubilden, und erhöhen die Anzahl schrittweise über die Zeit.
Entscheidend ist außerdem eine hohe Sichtbarkeit der Mentalen Ersthelfer im Unternehmen. Eine offizielle Berufung wird empfohlen. Maßnahmen wie Vorstellungen im Intranet, Infoveranstaltungen oder Aushänge können dazu beitragen, Vertrauen aufzubauen und die Bekanntheit dieser Rolle zu stärken.