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Massenentlassungen und Anzeigepflichten des Arbeitgebers / 3 Konsultationsverfahren

Dr. Roman Frik
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3.1 Unterrichtung des Betriebsrats

Beabsichtigt der Arbeitgeber eine anzeigepflichtige Massenentlassung durchzuführen, hat er zunächst nach § 17 Abs. 2 KSchG in Betrieben mit Betriebsrat diesem rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und schriftlich insbesondere über folgende Punkte zu unterrichten:

  • Die Gründe für die geplanten Entlassungen (Nr. 1),
  • die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer (Nr. 2),
  • die Zahl und die Berufsgruppen der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (Nr. 3),
  • den Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen (Nr. 4),
  • die vorgesehenen Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer (Nr. 5),
  • die für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehenen Kriterien (Nr. 6).

Nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG muss dies mindestens 2 Wochen vor der Entlassungsanzeige geschehen. Im Übrigen ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat auch weitere zweckdienliche Angaben zu machen.[1]

[1] BAG, Urteil v. 30.3.2004, 1 AZR 7/03.

3.2 Abschrift der Unterrichtung des Betriebsrats an Agentur für Arbeit

Zeitgleich mit der Unterrichtung des Betriebsrats hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine Abschrift seiner Mitteilung an den Betriebsrat zukommen zu lassen. Diese muss mindestens die Angaben aus § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–5 KSchG enthalten. Diese Abschrift ist nicht identisch mit der späteren Massenentlassungsanzeige. Die Unterlassung der Übersendung dieser Abschrift an die Agentur für Arbeit führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit der späteren Kündigung.[1]

[1] BAG, Urteil v. 23.5.2024, 6 AZR 155/21.

3.3 Pflicht zur Beschäftigungssicherung

Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG haben Arbeitgeber und Betriebsrat zudem über die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern. Nachdem dem Betriebsrat ohnehin Aufgaben zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG übertragen sind, kann dieser, wenn er entsprechende V...

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