Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Manuelle Lastenhandhabung: Leitmerkmalmethode

Ingrid Dries, Uta Reiber-Gamp
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

Mitarbeiter klagen über Schmerzen im Rücken, an den Händen oder in den Knien und Schultern. Dann ist es notwendig, sich einen Überblick über die Belastungsschwerpunkte an den Arbeitsplätzen zu verschaffen und die Arbeitsplätze herauszufinden, an denen hohe Belastungen bestehen und eine Überbeanspruchung wahrscheinlich ist. Die Leitmerkmalmethode ist ein standardisiertes und anerkanntes Analyseinstrument. Sie ermöglicht eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Durch die Risikoeinschätzung und Bewertungen der Arbeitsmerkmale werden Lösungswege aufzeigt. Alle Fragen für die Bewertung eines Arbeitszyklus sind auf einem DIN-A4-Formblatt enthalten. Es sind keine ergonomischen Spezialkenntnisse oder aufwendige Berechnungen erforderlich. Voraussetzung sind gute Kenntnisse der Arbeitssituation und etwas Übung. Wenn Sie eine der folgenden Fragen mit "Ja" beantworten, ist eine Analyse mit der Leitmerkmalmethode sinnvoll:

  • Kommt Heben, Halten, Tragen häufig und regelmäßig bei der Arbeit vor?
  • Ist die Intensität des Gewichtes bzw. der Umsetzvorgänge hoch?
  • Werden Lasten gezogen oder geschoben?
  • Werden Arbeiten in Körperzwangshaltungen verrichtet?
  • Werden häufig wiederholende Hand-Armbewegungen durchgeführt, ohne große Aktionskräfte?
  • Müssen erhebliche Kräfte der Hände eingesetzt werden, die evtl. über Schulter, Rücken, Beine und Füße fortgeleitet werden?
  • Wird die Arbeit von den Beschäftigten als beanspruchend empfunden?
  • Sind besonders geschützte Beschäftigte (Jugendliche, Schwangere) oder solche mit verringerter Belastbarkeit eingesetzt?
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§§ 4, 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, § 2 Lastenhandhabungsverordnung.

1 Einfaches Werkzeug für die Praxis

§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und § 2 Lastenhandhabungsverordnung fordern die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, besonders, wenn Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten nicht sicher auszuschließen sind. Neu ist die Formulierung in § 4 ArbSchG, dass eine Gefährdung der physischen Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden soll. Die Leitmerkmalmethode ist für die Gefährdungsbeurteilung ein praktisches Handwerkzeug. Sie wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) empfohlen.

Sie ist eine objektive Anforderungs- und Belastungsbeschreibung, benennt die möglichen Gefahren für eine physische Überbeanspruchung und berücksichtigt sicher erkennbare Tätigkeitsmerkmale und deren Wechselwirkung.

Beurteilt werden

  • das Heben, Tragen und Halten,
  • Ziehen und Schieben,
  • Belastungen bei manuellen Arbeitsprozessen,
  • Belastungen bei der Ausübung von Ganzkörperkräften,
  • Belastungen bei Körperzwangshaltungen,
  • Belastungen bei Körperfortbewegung.

Die Leitmerkmalmethode entspricht den Bedingungen in der betrieblichen Praxis und hat viele Vorteile. Sie

  • erfordert bei der Anwendung keine ergonomischen Fachkenntnisse,
  • setzt nur eine gute Kenntnis der zu beurteilenden Tätigkeit voraus,
  • erfordert vom Praktiker meist nur wenige Minuten Beurteilungsaufwand
  • ist hinreichend sicher in der Anwendung und
  • zeigt sofort Gestaltungsansätze auf.

Mit der Leitmerkmalmethode (LMM) ist eine Gefährdungsabschätzung fast immer möglich. Bei komplizierten Arbeitsabläufen sind jedoch aufwendige Arbeitsstudien erforderlich.

 
Wichtig

Teiltätigkeiten getrennt beurteilen

Gibt es an einem Arbeitstag mehrere unterschiedliche Teiltätigkeiten, sind diese voneinander getrennt zu erfassen und zu beurteilen.

Deshalb gibt es seit 2019 die verfeinerte Unterteilung der LMM, um komplexere Arbeitsabläufe besser analysieren zu können und die Belastungsschwerpunkte herauszufiltern.

 
Achtung

Berufskrankheit

Im Feststellungsverfahren für Berufskrankheiten darf die Leitmerkmalmethode nicht angewendet werden.

2 Beurteilung von Heben, Tragen und Halten

  • Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich für Teiltätigkeiten.
  • Sie ist auf einen Arbeitstag zu beziehen.
  • Wechseln innerhalb einer Teiltätigkeit Lastgewichte und/oder Körperhaltungen, müssen Mittelwerte gebildet werden.
  • Treten innerhalb einer Gesamttätigkeit mehrere Teiltätigkeiten mit deutlich unterschiedlichen Lastenhandhabungen auf, sind diese getrennt einzuschätzen und zu dokumentieren.

Zur Beurteilung sind mehrere Schritte erforderlich:

  1. Für alle LMM Bestimmung der Zeitwichtung und Arbeitsorganisation
  2. Bestimmung der Wichtung der Leitmerkmale Lastheben, Halten und Umsetzen (LMM-HHT)
  3. Bestimmung der Kraftübertragung/Greifbedingungen, Hand-Arm-Stellung und -bewegung (LMM-MA)
  4. Bestimmung der Kraftausübung, Symmetrie der Kraftaufwendung (LMM-GK)
  5. Bestimmung der Belastungen, unterteilt in die Bereiche: Rücken, Schulter/Oberarm und Knie/Beine und weitere Ausführungsbedingungen (LMM-KH)
  6. Bestimmung der Körperfortbewegung und mitbewegte Last, Körperfortbewegung beim Fahren mit Muskelkraft (LMM-KB)
  7. Bestimmung der ungünstigen Ausführungsbedingungen (gilt für alle LMM)
  8. Bewertung gilt für alle 6 LMM

Die Bildung von Zwischenstufen (Interpolation) ist bei der Bestimmung der Wichtungen grunds...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    136
  • Flammpunkt / 1 Unterschied zu Brennpunkt und Zündtemperatur
    65
  • Warum dürfen Druckgasflaschen nicht in Arbeitsräumen, Kellern, Garagen etc. gelagert werden?
    51
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    49
  • Unfallstatistik: Kennzahlen für mehr Sicherheit ermitteln / 3.8 Unfallhäufigkeit – Lost Time Injury Frequency (LTIF)
    44
  • Fahrlässigkeit / 2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    43
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 33 - 38 Fünfter Abschnitt Rettungswege, Treppen, Öffnungen, Umwehrungen
    43
  • Haftung des Unternehmers aus Organisationsverschulden be ... / 3 Rechtlicher Hintergrund
    40
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    39
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    39
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    38
  • Betriebliche Notfallplanung / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen
    38
  • Ruhezeit, Ruhepausen
    38
  • Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitern / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte
    37
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    37
  • Warum darf in Flucht- und Rettungswegen kein Material gelagert werden?
    36
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot
    34
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten
    34
  • Erste Hilfe / 3.4.2.4 Abweichungen von der Schocklage
    28
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    27
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Manuelle Lastenhandhabung: ... / 1 Einfaches Werkzeug für die Praxis
Manuelle Lastenhandhabung: ... / 1 Einfaches Werkzeug für die Praxis

§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und § 2 Lastenhandhabungsverordnung fordern die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, besonders, wenn Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten nicht sicher auszuschließen sind. Neu ist die Formulierung in § 4 ArbSchG, ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren