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Lösemittel / Zusammenfassung

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Begriff

Lösemittel oder Lösungsmittel können Gase, Feststoffe oder Flüssigkeiten lösen, verdünnen, emulgieren bzw. suspendieren, ohne den gelösten Stoff chemisch zu verändern. Als Lösemittel kommen neben Wasser v. a. flüssige organische Stoffe zum Einsatz. Lösemittel haben ein breites Anwendungsgebiet und sind u. a. Bestandteil von Reinigungs- und Pflegemitteln, Farben und Lacken sowie Mitteln zum Entfetten von Werkstücken. Organische Lösemittel sind meist Gefahrstoffe.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
  • TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern"
  • TRGS 610 "Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich"
  • TRGS 617 "Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden"
  • TRBS 2152/TRGS 720, TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721 und TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische" (ersetzt TRBS 2152 Teil 3)
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken" (ersetzt TRBS 2152 Teil 4)
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
  • DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)"
  • DGUV-I 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten"
  • DGUV-R 101-018 "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln"
  • DGUV-I 209-015 "Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen"
  • DGUV-I 213-072 "Lösemittel" (Merkblatt M 017 der Reihe "Gefahrstoffe")
  • DGUV-I 209-042 "Gefahrstoffe im Schreiner-/Tischlerhandwerk und der Möbelfertigung – Handhabung und sicheres Arbeiten"
  • DGUV-I 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe; bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb"
  • Merkblatt M 040 "Chlorkohlenwasserstoffe"
  • Merkblatt M 043 "Kaltreiniger"
  • DGUV-I 213-033 "Gefahrstoffe in Werkstätten"

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Lösemittel
Lösemittel

Zusammenfassung Begriff Lösemittel oder Lösungsmittel können Gase, Feststoffe oder Flüssigkeiten lösen, verdünnen, emulgieren bzw. suspendieren, ohne den gelösten Stoff chemisch zu verändern. Als Lösemittel kommen neben Wasser v. a. flüssige organische ...

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