Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.3.2025) / 2.36 § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

Prof. Dr. Georg Schnitter
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

• 2021

Grundfreibetrag / Berücksichtigung der Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz als Regel- oder Mehrbedarf / § 32a EStG

 

Die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz dürfte nicht in Betracht kommen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG, da es an der Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen fehlt. Auch eine Verletzung des subjektiven Nettoprinzips dürfte ausscheiden. Indisponibles Einkommen ist nicht mit existenznotwendigem Einkommen gleichzusetzen. Fraglich könnte aber sein, ob die Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz über den Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG abgegolten sind. Eine Berücksichtigung über den Grundfreibetrag könnte nur dann in Betracht kommen, wenn die Aufwendungen dem Regelbedarf zuzuordnen und über den derzeitigen Regelbedarf nicht abgegolten sind. Ob die Aufwendungen dem Regel- oder dem Mehrbedarf zuzuordnen sind, wird derzeit im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit geklärt (vgl. z. B. SG Mannheim v. 25.2.2021, S 7 AS 301/21 ER). Vom Ergebnis hängen dann die weiteren steuerlichen Konsequenzen ab.

(so Rüsch, Zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Mund-Nasen-Schutz – Replik zu Moser (FR 2021, 97), FR 2021, 377)

• 2022

Verfassungsmäßigkeit des Einkommensteuertarifs 2022 / § 32a EStG

 

Es stellt sich die Frage, ob der im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 verabschiedete ESt-Tarif 2022 verfassungsgemäß ist. Dies dürfte vor dem Hintergrund der derzeitigen Inflationsrate zu verneinen sein. Der Grundfreibetrag wird faktisch eingefroren und der Tarif nur minimal angehoben. Der Existenzsicherung dienende Einkommensteile werden der Besteuerung unterworfen. Die Entlastung bleibt unter Berücksichtigung der Preisentwicklung weitgehend wirkungslos.

(so Dziadkowski, Einkommensteuertarif 2022 evident realitätsfern und verfassungswidrig?, BB 2022, 1882)

• 2023

Verfassungsmäßigkeit des Einkommensteuertarifs 2022 / § 32a EStG

 

Es stellt sich die Frage, ob der ESt-Tarif 2022 verfassungsgemäß ist. Dies dürfte vor dem Hintergrund der derzeitigen Inflationsrate und der kalten Progression zu verneinen sein, zumal es zu einer steuerlichen Belastung sogar dann kommen kann, wenn die nominalen Lohn- und Gehaltssteigerungen die Inflationsrate nicht ausgleichen. Auch dürfte es zur Bestimmung des Grundfreibetrags und der Tarifstruktur nicht sachgerecht sein, auf das sozialhilferechtliche Existenzminimum abzustellen. Realitäts- und zeitnäher wäre ein Abstellen auf die Armutsgefährdungsgrenze. Im Übrigen dürften auch punktuelle Entlastungsmaßnahmen zu weiteren Verwerfungen und Verzerrungen führen.

(so Dziadkowski, Einkommensteuertarif auf dem Weg aus der Verfassungskonformität, BB 2023, 726)

Verfassungsmäßigkeit des Einkommensteuertarifs 2022 / § 32a EStG

 

Es stellt sich die Frage, ob der ESt-Tarif vor dem Hintergrund der Einführung des Bürgergeldes verfassungsgemäß ist. Dies dürfte zu verneinen sein. Zur Bestimmung des Grundfreibetrags und der Tarifstruktur ist auf das sozialhilferechtliche Existenzminimum abzustellen. Mit der Einführung des Bürgergeldes haben sich die Regularien für die Bestimmung des sozialrechtlichen Mindestbedarfs geändert. Dies betrifft zum einen die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung während der Karenzzeit. Zum anderen wird der Regelbedarf auch auf der Grundlage eines Mischindexes fortgeschrieben. Dies hat erhebliche Abweichungen bei der Bestimmung des sozialrechtlichen Existenzminimums zu Folge. Von daher unterliegt die bisherige Heranziehung von vergangenheitsorientierten Werten zur Bestimmung des Grundfreibetrags und der Tarifstruktur verfassungsrechtlichen Bedenken.

(so Stahlschmidt, Auswirkungen des Bürgergeldes auf den Grundfreibetrag, BB 2023, 730)

Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Ausgleich der kalten Progression / § 32a EStG

 

Es stellt sich die Frage, ob bei der Tarifgestaltung ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Ausgleich der kalten Progression besteht. Dies dürfte zu verneinen sein. Ein Ausgleich der kalten Progression ist zwar politisch und ökonomisch sinnvoll, eine entsprechende verfassungsrechtliche Pflicht besteht jedoch insoweit nach dem Grundgesetz nicht. Eine Ausnahme besteht hinsichtlich des steuerlichen Existenzminimums.

(so Waldoff, Steuerrecht in der Inflation – der verfassungsrechtliche Rahmen für den Ausgleich der kalten Progression, FR 2023, 485)

Steuerliche Nachteilhaftigkeit der Zusammenveranlagung gegenüber der Einzelveranlagung im Zusammenhang mit der Rückführung des Solidaritätszuschlags / § 32a EStG

 

Im Rahmen der beabsichtigten Rückführung des Soli wurde dessen Freigrenze erheblich erhöht. Dies kann für die Jahre 2021 bis 2023 zu einem Nachteil im Rahmen der Zusammenveranlagung gegenüber der Einzelveranlagung von bis zu 932 EUR (2021, 2022) bzw. 965 EUR (2023) führen. Die Nachteilhaftigkeit kann sich ergeben für 2023 bei einem Gesamteinkommen zwischen 170.000 EUR und 377.000 EUR, wenn das geringere bzw. höhere Einkommen zwischen 49.000 EUR und 100.000 EUR bzw. 103.000 EUR und 373.000...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    217
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    156
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    131
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    124
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    124
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    121
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    119
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    118
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    116
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    115
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    111
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    107
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    100
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    99
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    93
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    91
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    90
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    89
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Lohnsteuerabzug: Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2025
Geld Münzen
Bild: Juan Moyano / Stocksy

Die Finanzverwaltung hat die endgültigen Tabellen und Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025 bekannt gemacht. Sie sind spätestens ab März anzuwenden und machen eine rückwirkende Korrektur erforderlich.


Haufe Shop: Die Steuerberaterprüfung 2025
Die Steuerberaterprüfung 2025
Bild: Haufe Shop

Die Steuerberaterprüfung unterstützt bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie vermittelt in kompakter und verständlicher Form den gesamten Stoff der schriftlichen Prüfung. Zu jedem Rechtsgebiet gibt es Tipps zum Klausuren-Know-how, also zu Klausuraufbau, Klausurtechnik und -taktik.


Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 32a Einkommensteuertarif
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 32a Einkommensteuertarif

Schrifttum ab 1991: Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren