Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Liquiditätsrücklage: Bildung durch Umwidmung?

Dr. Oliver Elzer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Leitsatz

Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, eine Liquiditätsrücklage zu bilden. Im Einzelfall können sich die Wohnungseigentümer dazu der Mittel der Erhaltungsrücklage durch Umwidmung bedienen.

2 Normenkette

§§ 19 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 WEG

3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, einen Teil der Erhaltungsrücklage – deren Höhe beträgt 126.000 EUR – i. H. v. 15.000 EUR in eine Liquiditätsrücklage umzuwidmen. Dagegen geht Wohnungseigentümerin K vor. Sie meint, die Bildung einer Liquiditätsrücklage sei weder dem Grunde noch der Höhe nach notwendig. Es widerspreche grundsätzlich der Zweckbestimmung einer Erhaltungsrücklage, hiervon Beträge für andere Maßnahmen als Erhaltungsmaßnahmen zu verwenden. Die Bildung einer Liquiditätsrücklage widerspreche außerdem den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Der Liquiditätsbedarf der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer könne anderweitig gesichert werden. Da das Wirtschaftsjahr mit einem Überschuss i. H. v. 10.328,52 EUR geendet habe, hätte es beispielsweise den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen, diesen Überschuss in eine Liquiditätsrücklage einzustellen.

4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage bleibt erfolglos! Die Bildung einer Liquiditätsrücklage aus Mitteln der Erhaltungsrücklage entspreche im Fall ordnungsmäßiger Verwaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 WEG. Eine Liquiditätsrücklage sei ein Mittel, kurzfristige Liquiditätsengpässe auszugleichen. Es gehe um die Problematik, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer womöglich fällige Forderungen zu befriedigen habe, für deren Begleichung keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stünden, obwohl deren Eingang eingeplant oder prognostiziert gewesen sei. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe nachvollziehbar und plausibel vorgetragen, dass Engpässe gerade im ersten Quartal eines Jahres bei teil...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.482
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.467
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    874
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    873
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    843
  • Jubiläumszuwendung
    742
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    730
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    725
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    724
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    707
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    658
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    644
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    643
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    639
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    638
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    613
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    601
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    592
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    580
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    579
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Praxiswissen Immobilien und Steuern
Praxiswissen Immobilien und Steuern
Bild: Haufe Shop

Der Autor Dieter Steck liefert das komplette Wissen, um die Regelungen des Steuerrechts bei Immobiliengeschäften nachzuvollziehen. Sie erhalten kompetente Unterstützung zur rechtssicheren Minimierung der Steuerlast.


AG Lübeck 35 C 52/21 WEG
AG Lübeck 35 C 52/21 WEG

  Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils ...

4 Wochen testen


Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren