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Lehrer - neue "Entgeltordnung Lehrkräfte" zum 1.8.2015

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) konnte sich auch in dieser Tarifrunde nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, dass die rund 200.000 angestellten Lehrer die gleichen Einkommen erzielen wie ihre verbeamteten Kollegen. Sie drohte mit weiteren Lehrerstreiks. Verdi-Chef Frank Bsirske und der Deutsche Beamtenbund kündigten an, die GEW bei weiteren Streiks nicht zu unterstützen. Bsirske sichert der GEW zwar seine "Solidarität" zu, streiken müsse die Lehrergewerkschaft jedoch allein. Sie habe den Kompromiss schließlich abgelehnt und müsse nun die Konsequenzen tragen. Die meisten Lehrer als Angestellte arbeiten in Sachsen, Thüringen und Berlin. Auf der Basis des Verhandlungsstandes mit der TdL vereinbarte nach Ablehnung seitens der GEW der dbb beamtenbund und tarifunion mit der TdL in der Tarifrunde zum 28.3.2015 eine "Entgeltordnung Lehrkräfte" (EntgO Lehrkräfte), die zum 1.8.2015 in Kraft getreten ist. Sie löst im Landesbereich die Eingruppierung der Lehrkräfte nach den Lehrer-Richtlinien ab.

Bei der Eingruppierung und der hieraus resultierenden Bezahlung ("Entgelt") und den Aufstiegsmöglichkeiten der tarifbeschäftigten Lehrkräfte unterscheidet die EntgO Lehrkräfte im Wesentlichen 2 Kategorien:

  1. Lehrkräfte, welche die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen des Landes für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllen (sogenannte "Erfüller"),
  2. Lehrkräfte, welche die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen des Landes für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht erfüllen (sogenannte "Nicht-Erfüller"); diese werden wiederum unterschieden in

    • Lehrkräfte mit abgeschlossenem Lehramtsstudium ohne Vorbereitungsdienst;
    • Lehrkräfte mit Masterabschluss; aufgrund dessen Fähigkeit zum Unterrichten in mindestens einem Fach;
    • Lehrkräfte mit Bachelorabschluss; aufgrund dessen Fähigkeit zum Unterrichten in mindestens einem Fach;
    • Lehrkräfte mit anderer/keiner Qualifikation.

Die Entgeltgruppe wird durch eine Zuordnung zu den Besoldungsgruppen der Beamten ermittelt. Die Zuordnung der Lehrkräfte in den Entgeltgruppen entspricht nunmehr einheitlich in den Tarifgebieten Ost und West grundsätzlich dem Eingruppierungsniveau der TdL-Lehrer-Richtlinien (West).

"Erfüller"

Bei Erfüllern knüpft die Entgeltordnung – wie schon bisher – an die Besoldungsgruppe an, in der der Beschäftigte stünde, wenn er Beamter wäre, und ermittelt die Entgeltgruppe über eine Zuordnungstabelle, die der bisherigen Zuordnung in den Abschnitten A der Lehrer-Richtlinien bzw. Lehrer-Richtlinien-O der TdL entspricht.

Es entspricht

 
der Besoldungsgruppe die Entgeltgruppe
A 9 E 9*)**)
A 10 E 9**)
A 11 E 10**)
A 12 E 11**)
A 13 E 13
A 14 E 14
A 15 E 15

*) Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6

**) Lehrkräfte in dieser Entgeltgruppe erhalten ab 1.8.2016 eine monatliche Angleichungszulage in Höhe von 30 EUR

Sie können auch Leitungsfunktionen übernehmen (beispielsweise Schulleitung) und können – unter denselben Voraussetzungen wie die vergleichbaren Beamten – höhergruppiert werden, wenn sie die Voraussetzungen für eine "Regelbeförderung" erfüllen würden (beispielsweise Fachoberlehrer, Oberstudienrat) und eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis zu einer Beförderung geführt hätte.

"Nichterfüller"

  • Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung, aber ohne Referendariat, die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens 2 Fächern haben, werden wie die Erfüller eingruppiert.

    Sie haben aber eine verlängerte Stufenlaufzeit: 2 Jahre in Stufe 1 und 5 Jahre in Stufe 2.

    Sie können unter denselben Voraussetzungen, zu denen vergleichbare Beamte befördert werden, höhergruppiert werden. Allerdings verlängert sich die jeweils geltende beamtenrechtliche Beförderungswartezeit um 5 Jahre.

  • In Ländern, bei denen das Eingangsamt für beamtete Realschullehrer mit A 13 besoldet ist, wird für Nichterfüller in der Tätigkeit von Realschullehrern das Entgeltniveau um eine Entgeltgruppe angehoben.
  • Sport- Musik- und Kunstlehrkräfte an Realschulen, Sonderschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen

    Lehrkräfte mit Studium an einer Hochschule für Musik, Kunst oder Sport oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Mastergrad oder einem vergleichbaren Abschluss, oder einem Bachelorgrad oder einem vergleichbaren Abschluss, die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach haben, werden eine Entgeltgruppe höher eingruppiert, als nach den bisherigen Richtlinien. Sie liegen damit aber immer noch eine (mit Masterabschuss) beziehungsweise 2 (mit Bachelorabschluss) Entgeltgruppen unter den vergleichbaren Beamten.

  • Für Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR wird das Entgeltniveau teilweise angehoben.
  • Andere Nichterfüller

    Alle anderen "Nichterfüller" werden je nach Qualifikation und Tätigkeit ein bis 3 Gruppen unterhalb der "Erfüller" eingruppiert und haben keine Möglichkeit, höhergruppiert zu werden.

Des Weit...

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