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Legalitätspflicht des Geschäftsführers bei auslandsbezogenen Rechtsverletzungen (BB 2019, Heft 23, S. 1292)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Angesichts der voranschreitenden Globalisierung nehmen immer mehr deutsche GmbHs am internationalen Wirtschaftsverkehr teil. Inwieweit sich die Legalitätspflicht des GmbH-Geschäftsführers auf die Beachtung ausländischer Rechtsnormen oder deutscher Gesetze bei auslandsbezogenen Aktivitäten erstreckt, wird deshalb im Schrifttum und in der Praxis zunehmend diskutiert. Dem soll daher auch im folgenden Beitrag nachgegangen werden. Vor allem wird näher beleuchtet, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsführer ausländische oder deutsche Rechtsvorschriften bei auslandsberührenden Unternehmenshandlungen einhalten muss und inwiefern ihm bei unklarer ausländischer Rechtslage Entscheidungsspielräume oder Haftungsbeschränkungen zugutekommen können.

I. Einleitung

Immer mehr deutsche GmbHs nehmen aufgrund der stetig wachsenden Globalisierung am internationalen Rechts- und Wirtschaftsverkehr durch eigene grenzüberschreitende Geschäfte oder ausländische Zweigniederlassungen teil. Demzufolge häufen sich auch zunehmend die Entscheidungen der GmbH-Geschäftsführer, die eine Auslandsberührung zum Inhalt haben.[1] Das bringt wiederum die Frage mit sich, inwieweit die Geschäftsführer bei auslandsbezogenen Gesellschaftsaktivitäten an die Legalitätspflicht gebunden sind. Denn diese Binnenpflicht, die kurzum die Geschäftsführer bei ihrer Amtsausübung an Recht und Gesetz bindet, eröffnet ein nicht zu vernachlässigendes Haftungsrisiko aus § 43 Abs. 2 GmbHG. Das verschärft nicht zuletzt die Diskussion über die Reichweite der Legalitätspflicht bei auslandsbezogenen Unternehmenshandlungen: So könnte etwa die Legalitätspflicht bei grenzüberschreitenden Gesellschaftsaktivitäten nicht eingreifen, wenn sich deren Anwendungsbereich von vornherein auf national geltendes Recht beschränkt und somi...

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